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Thomas 11T 02.05.2001 10:33

Reifen Unbedenklichkeitsbescheinigung
 
Hallo Kollegen,

ich habe meinen 993 C2 heute in die Werkstatt gebracht. Es werden die neuen Reifen vom PCD aufgezogen und der Wagen wird heute auch getüvt (hoffentlich).

Mein Reifenhändler hat mich gewarnt, dass ich den Wagen so nicht durch den TÜV bekomme, weil der Reifen nicht eingetragen sei.

Daraufhin habe ich heute mit der Fa. Michelin telefoniert und nach einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gefragt. So einfach stellen sie diese aber gar nicht aus. Habe vo225/40 und hi285/30 auf 18" Turbo Felgen (Michelin Pilot Sport ZR18 N0).

Mein 993 hat Achslasten vo720 kg und hi 1065kg und eine Höchstgeschwindigkeit von 270 km/h eingetragen. Der Hinterreifen ist aber nach Auskunft von Michelin nur bis 1046 kg zugelassen. Primär also UNZULÄSSIG ! (Auskunft Tel.0721/5301438 Herr Stark).

Jetzt bin ich aber mal gespannt wie ich, Fa. Michelin oder der PCD das Problem lösen kann !? Hoffentlich gibt das jetzt nicht wieder so einen Stress

Gruß
Thomas

[Dieser Beitrag wurde von Thomas am 02.05.2001 editiert.]

Thomas 11T 02.05.2001 10:58

Jetzt lest Euch das mal zum Thema durch:



Das habe ich gerade per Fax bekommen. Mir fehlen die Worte...

Gruß
Thomas

IQ911 02.05.2001 11:06

Wat nix kostet, is auch nix. (Gruß aus Köln)
Was sagt der PCD? Vielleicht handelt es sich bei deiner Lieferung um einen falschen Griff ins Regal o.ä.
Mit traurigem Gruß an
an Thomas zu Fuß.
Walter

DirkB 02.05.2001 11:42

Ist ja wohl keine Frage! Falsche Reifen gekauft! Für den 993 sind NICHT die Pilot Sport N0 freigegeben, sondern die Pilot Sport OHNE N-Bezeichnung! Also weder die Schuld vom PCD noch von Michelin.

Das steht übrigens auf dem Bestellformular des PCD (Rückseite) mit drauf.

Dirk B.

Thomas 11T 02.05.2001 12:07

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von DirkB:
Ist ja wohl keine Frage! Falsche Reifen gekauft! Für den 993 sind NICHT die Pilot Sport N0 freigegeben, sondern die Pilot Sport OHNE N-Bezeichnung! Also weder die Schuld vom PCD noch von Michelin.

Das steht übrigens auf dem Bestellformular des PCD (Rückseite) mit drauf.

Dirk B.
[/quote]

Und wo liegt der technische Unterschied ?
Ich habe doch die Felgen vom 993Biturbo drauf (Sondereintragung!). Also brauche ich doch die 285/30er Reifenkombination (im Bestellformular die Kombination für 911 GT3! Das "N0" Reifen nicht zulässig sind, steht aber NIRGENDWO, Dirk !

Gruß
Thomas

[Dieser Beitrag wurde von Thomas am 02.05.2001 editiert.]

Tommi 02.05.2001 14:39

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von DirkB:
Ist ja wohl keine Frage! Falsche Reifen gekauft! Für den 993 sind NICHT die Pilot Sport N0 freigegeben, sondern die Pilot Sport OHNE N-Bezeichnung! Also weder die Schuld vom PCD noch von Michelin.

Das steht übrigens auf dem Bestellformular des PCD (Rückseite) mit drauf.

Dirk B.
[/quote]

Hallo Dirk,
lt. dem Bestellschein vom PCD wären für meinen 4S die Michelin Typ N0 zu bestellen. Dann habe ich aber genau die gleichen Probleme mit der Achlast wie Thomas. Dieses Thema ist nun schon öfters im Forum aufgetaucht, aber irgendwie bekommt man von jedem (Michelin und PZ) eine andere Auskunft. Bin mal gespannt was Thomas vom PCD erfährt.
Gruß Thomas

Rainer 02.05.2001 14:53

Hallo,

wie ich schon in einem anderen Beitrag geschrieben hatte, habe ich auch dieses Problem. Jedoch wollte der Reifenhändler, welcher die Reifen montieren sollte erst gar nicht montieren.

Fahrzeug 996 C4 Cabrio
Reifen 225 und 265 18" Michelin vom PCD

und das obwohl ich den KFZ Schein als Kopie mit beigelegt hatte. Bin mal gespannt wie sich die Sache bereinigen läßt.

Gruss Rainer

P.S. Da ich den Reifenhändler gut kenne, wurden die Reifen dann letztendlich doch montiert............

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*** manche haben es, manche brauchen es, manche wollen es - aber vielen ist es einfach nicht gegeben.....***

Thomas 11T 02.05.2001 15:39

Sooon Mist !!!!!!!!!!!
Mein Wagen ist NICHT durch den TÜV gekommen wegen dieser Reifen. Ich hole ihn jetzt ab.
Mehr nachher...

Gruß
Thomas

[Dieser Beitrag wurde von Thomas am 02.05.2001 editiert.]

Thomas 11T 02.05.2001 19:49

Ich habe heute Abend um 18.45 Uhr!!! einen Anruf von Fa. Michelin bekommen. Dort bestätigte man mir zunächst mündlich, dass ich eine Zulassung für meinen 993 C2 für die o.g. Reifen bekomme.

Diese Aussage sei zwar noch nicht 100%tig, aber ich könnte eigentlich davon ausgehen, dass mir die schriftliche Bestätigung diese Woche zugeht.

Hoffentlich !!!

Gruß
Thomas

PS.: Ich halte Euch auf dem Laufenden !

Frank Bunk 02.05.2001 20:44

Da Ihr (Thomas und Rainer) hier die Versuchskaninchen für uns alle spielt gebe ich beim nächsten Treffen mindestens n paar Biere aus.....
Das hört sich ja unglaublich an, dann kann ich davon ausgehen, das ich meinen 4S mit den großen Felgen auch nicht getüvt bekomme........
Da frage ich mich doch, was die beim PCD und bei Michelin fürn übles Gras rauchen......

markus 02.05.2001 21:09

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von DirkB:
Ist ja wohl keine Frage! Falsche Reifen gekauft! Für den 993 sind NICHT die Pilot Sport N0 freigegeben, sondern die Pilot Sport OHNE N-Bezeichnung! Also weder die Schuld vom PCD noch von Michelin.

Das steht übrigens auf dem Bestellformular des PCD (Rückseite) mit drauf.
Dirk B.
[/quote]


also bei mir im Schein stehen die bisherigen (Bridgestone, Pirelli) Reifen mit N1 eingetragen.

Was ist eigentlich der technische Unterschied zwischen N0, N1 und fehlende N-Bezeichnung?

Markus

Rainer 02.05.2001 22:56

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von markus:

also bei mir im Schein stehen die bisherigen (Bridgestone, Pirelli) Reifen mit N1 eingetragen.

Was ist eigentlich der technische Unterschied zwischen N0, N1 und fehlende N-Bezeichnung?

Markus
[/quote]

Die Markenbindung im Schein, wie z.B. bei dir Pirelli, ist nach der neuesten Rechtssprechung nicht mehr relevant. Du kannst auch jeden anderen Reifenhersteller verwenden, so du von dem Reifenhersteller eine Freigabebescheinigung für dein Fahrzeug ausgestellt bekommst.

Es geht aber auch anders herum, dass du vom Fahrzeughersteller eine Freigabe für die jeweilige Marke bekommst. Was jedoch unsinnig ist, da diese ansonsten sofort mit im Schein/Brief aufgeführt würden.

Gut dabei ist, dass jetzt nicht mehr nur der Fahrzeughersteller die Freigabe erteilen kann und somit einen Reifenhersteller sponsoren kann, sondern auch die Reifenhersteller ihre entsprechenden Reifen freigeben können.

Was jetzt jedoch aus meinem Problem wird (225 und 265 18" nur zulässig auf Zubehörfelgen und nicht auf den originalen Felgen) muss ich erst noch abklären. Was dümmeres habe ich bis heute in Bezug auf Reifen/Felgen noch nie gehört.

Zu den Bezeichnungen N0 und N1 kann ich aufgrund Alzheimer oder Unwissentheit leider nicht sagen, obwohl mir das in den letzten Tagen mein Reifenhändler noch erklärt hat. Habe aber wohl aufgrund meiner Verärgerung bzgl. des angesprochenen Problems mal wieder nicht richtig hingehört......

In diesem Sinne

Rainer

P.S.: Frank - gilt das Angebot auch für einige Apfelschorle?



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*** manche haben es, manche brauchen es, manche wollen es - aber vielen ist es einfach nicht gegeben.....***

Frank Bunk 02.05.2001 23:12

Klar...auch Apfelschorle

HeikoM 03.05.2001 07:39

Guten Morgen zusammen,

zu den Bezeichnungen N0, N1 etc:

Das sind die Kennzeichnungen der Reifenhersteller für Reifen, die für Porsche freigegeben sind und zwar in chronologisch aufsteigender Reihenfolge.

Bei Bridgestone hatte z.B. der RE71 die Kennung N0, der Expedia S01 hatte N2, der S02 hat N3 u.s.w. (Fragt mich jetzt nicht, welcher Reifen die Kennung N1 hatte, das weiß ich leider nicht).

So ist es mir erklärt worden, und so läßt es sich auch nachvollziehen, wenn man sich die freigegebenen Reifen der verschiedenen Reifenhersteller einmal anschaut.

Warum Thomas dann aber bitteschön einen Reifen *ohne* Porschefreigabe draufziehen soll, ist mir absolut unverständlich. Hat da jemand bei Michelin geschlafen???

Viele Grüße aus dem sonnigen Rheinland,

Heiko
http://www.944-fans.de

hjp 03.05.2001 09:29

Hi zusammen,

der N1 ist von Conti, ist z. B.
auf dem 18" Sportdesign-Satz den man
im PZ für die 993er und den 996er kaufen kann. Nebenbei gesagt eine sehr schöne Felge,
macht sich extrem gut auf einem 993 mit Spurverbreiterungen.

Gruß HJP

Rainer 03.05.2001 09:40

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von hjp:
Hi zusammen,

der N1 ist von Conti, ist z. B.
auf dem 18" Sportdesign-Satz den man
im PZ für die 993er und den 996er kaufen kann. Nebenbei gesagt eine sehr schöne Felge,
macht sich extrem gut auf einem 993 mit Spurverbreiterungen.

Gruß HJP
[/quote]

Genau diese Felge ist auf meinem 996 montiert. Weitere Ausführung siehe oben....

Rainer

HeikoM 03.05.2001 11:17

Hallo HJP,

nein, oder besser jain: soweit ich weiß, hat jeder Hersteller seine eigene N-Nummerierung.

D.h. bei jedem Hersteller bekommt der erste Reifen mit Porsche-Freigabe die Kennung N0 (oder vielleicht auch N1, keine Ahnung, ob die alle mit 0 beginnnen), der nächste dann N1 und so weiter.


Viele Grüße,

Heiko
http://www.944-fans.de

Thomas 11T 03.05.2001 15:02

+++ GUTE MELDUNG +++ GUTE MELDUNG +++
für alle 993 Fahrer mit vo225/40 und hi285/30

Hallo liebe Kollegen,

Ich habe meine Bescheinigung *puhhhh* und so sieht sie aus:



Jetzt bin ich mal gespannt, was der TÜV sagt. Erst mal muß ich einen neuen Termin machen.

Gruß
Thomas


Thomas 11T 03.05.2001 22:27

Hier noch etwas s e h r interessantes, was ich zum Thema gefunden habe (Alle Angaben ohne Gewähr !):

TÜV Werkstatt-Info April 2000 - Nr. 2

Im Zuge eines Beschwerdeverfahrens der Europaeischen Kommission wegen unnoetiger Handelshemmnisse im Zusammenhang mit der Anwendung der Richtlinie 92/23/EWG (Reifen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Anhaengern) wurde Deutschland darauf hingewiesen, dass Reifenfabrikatsbindungen fuer Reifen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhaengern nicht zulässig sind.

Das KBA wurde bereits vom BMVBW angewiesen, in Zukunft derartige Eintragungen zu unterlassen.

Daraus ergibt sich, dass die in den Fahrzeugpapieren vorhandenen Einschraenkungen bezueglich des Reifenfabrikats oder des -typs keine Rechtswirksamkeit mehr besitzen und nur noch als Empfehlung zu betrachten sind.

Gleichzeitig wird die bisherige Verfahrensweise
mittels Unbedenklichkeitsbescheinigung weiterhin aufrecht erhalten.

Bei Z-Reifen braucht nach 92/23/EWG die Angabe der Tragfaehigkeit auf dem Reifen nicht vorhanden sein, deshalb ist die Eignung des Reifens (Tragfaehigkeit mit Bezug auf die Höchstgeschwindigkeitsleistung des Fahrzeuges) auch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen und deren Anhaengern durch den Reifenhersteller nachzuweisen.

Reifenfabrikate/-typen, die nicht in den Fahrzeugpapieren genannt sind, sind deshalb ab sofort zulaessig, wenn sie folgende Randbedingungen einhalten:

Mehrspurige Kfz und deren Anhaenger Einspurige Kfz

Reifenkennzeichnung die Reifenkennzeichnung (z.B. 225/50 R 17 94 W)stimmt mit dem entsprechenden Eintrag in den Fahrzeugpapieren ueberein EG- oder ECE-Genehmigungszeichen auf dem Reifen e1 E1 nach EG-Richtlinie oder ECE-Regelung vorhanden 92/23/EWG ECE-R 30 97/24/EG ECE-R 75 weitere notwendige Dokumente nicht erforderlich.

Bei Z-Reifen fahrzeugbezogene Freigabe des Reifenherstellers mitführen "Hersteller-, Unbedenklichkeits- oder Uebereinstimmungs- bescheinigung" des Fahrzeugherstellers oder des Reifenherstellers, die bestaetigt, daß das dieser Reifen auf dem gegebenen Fahrzeug ebenfalls ohne jede Einschränkung gefahren werden kann.

Eine Aenderungsabnahme nach §19 StVZO ist bei Abweichung des Reifenfabrikats/-typs nicht mehr erforderlich, aber moeglich.

Bei einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO ist eine Verweigerung der Prüfplakette allein wegen nicht eingehaltener Reifenbindung nicht möglich. Eine Beanstandung muss aber weiterhin erfolgen, wenn Bauvorschriften verletzt werden, die Verkehrssicherheit gefaehrdet wird oder sich das Abgas- oder Geraeuschverhalten ueber die zulässigen Toleranzen hinaus verschlechtert.

Bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei darf der Fuehrer des Fahrzeuges keine Beeinträchtigungen erfahren.

Anderslautende Formulierungen älteren Datums zu Fabrikatsbindungen in Pruefberichten und Teilegutachten sind nur noch als Empfehlung anzusehen.
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Na das sind ja gute Aussichten...

Gruß
Thomas

------------------
11T Webmaster

[Dieser Beitrag wurde von Thomas am 03.05.2001 editiert.]


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