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DRKK 22.10.2007 05:21

NRW duldet keinen Widerspruch mehr
 
Das passt wieder wie die Faust aufs Auge. Ein Puzzleteilchen mehr in der Unkultur der heutigen Zeit:

Zitat:

Düsseldorf/Dortmund. Bürger in NRW können gegen einen ihrer Ansicht nach fehlerhaften oder ungerechten Behörden-Bescheid nicht mehr kostenfrei Widerspruch einlegen.Zum 1. November 2007 schafft Düsseldorf das Widerspruchsverfahren für fast alle Bescheide im Behördenverkehr mit dem Land und den Kommunen ab. Die Maßnahme soll helfen, Bürokratie abzubauen, stößt jedoch zunehmend auf Kritik.
Wer sich künftig gegen einen Bescheid wehren will, muss direkt beim Verwaltungsgericht klagen und zudem einen Gerichtskostenvorschuss leisten. Verliert der Bürger den Fall, bleibt er auf den Gerichtskosten sitzen. Bei einem Streitwert von bis zu 300 Euro fallen rund 75 Euro an. Dazu kommen die Kosten für den eigenen Anwalt.



Der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Ernst Giesen, kritisierte den Landtagsbeschluss: "Ein wertvolles Instrument zur nachträglichen Überprüfung von Bescheiden, insbesondere im Bereich des komplizierten Gebührenbeitrags- und Abgabenrechts, ist damit weggefallen." Der Gerichtsweg bedeute für viele Bürger eine "erhebliche psychologische Hürde".
Der Bund der Steuerzahler spricht von einer "unzumutbaren Verringerung des Rechtsschutzes". Gerade die Gebührenbescheide der Kommunen erwiesen sich häufig als fehlerhaft. Die Frist zur Klage müsse deshalb jetzt konsequent von einem Monat auf ein Jahr verlängert werden, forderte der Vorsitzende des Steuerzahlerbundes, Georg Lampen.
Die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens war Teil des "Bürokratieabbaugesetzes II". Der Landtag hatte es erst Ende September beschlossen. Betroffen sind neben Gewerbetreibenden vor allem private Empfänger von Gebührenentscheiden zu Grundbesitz, Abwasser, Straßenreinigung, Wohnstraßen- erschließung oder Hundesteuer. Polizei-"Knöllchen", Prüfungsentscheidungen, Verwaltungsakte durch Schulen und Universitäten sowie Rundfunkgebühren wiederum sind ausgeschlossen.
:)


.

-AS- 22.10.2007 21:08

Eine bürgerfreundliche Abhilfe unmittelbar durch die Behörde statt dem Umweg über ein Gerichtsverfahren wäre auch schonender für Steuermittel.

Es ist skandlös, das als "Bürokratieabbau" darzustellen - das ist eine "Bürokratiehürde"!:motz:

Uli911 22.10.2007 21:39

A verstehe ich die Überschrift nicht

und

B würde mich interessieren, wer die Kosten im Falle eines zurecht eingelegten Widerspruchs trägt.

DRKK 23.10.2007 05:01

Zitat:

Zitat von Uli911 (Beitrag 129397)
A verstehe ich die Überschrift nicht


"Bürger in NRW können gegen einen ihrer Ansicht nach fehlerhaften oder ungerechten Behörden-Bescheid nicht mehr kostenfrei Widerspruch einlegen"


.

Uli911 23.10.2007 08:41

Zitat:

"....Betroffen sind neben Gewerbetreibenden vor allem private Empfänger von Gebührenentscheiden zu Grundbesitz, Abwasser, Straßenreinigung, Wohnstraßen- erschließung oder Hundesteuer.


Polizei-"Knöllchen", Prüfungsentscheidungen, Verwaltungsakte durch Schulen und Universitäten sowie Rundfunkgebühren wiederum sind ausgeschlossen. "


Anmerkung meinerseits:

Es geht also um Bescheide, die die Kommunen (bzw. das Land) erlassen.

Gewerbetreibende:
vermutlich sind hier speziell die GewSt-Bescheide gemeint.
Um einen GewSt - Bescheid anzufechten ist allerdings Rechtsbehelf gegen den GewSt-Messbescheid einzulegen,
ergo also gegen das Finanzamt.

Grundbesitz:
Auch hier das gleiche: Rechtsbehelf gegen Grundsteuerbescheide sind nicht gegen diese bei der Gemeinde sondern auch hier gegen den entsprechenden Grundlagenbescheid, sprich Grundsteuermessbescheid, beim zuständigen Finanzamt einzulegen.

-AS- 23.10.2007 18:35

Also hat sich nichts geändert, Uli?:confused:

Was soll dann die Zeitungsnachricht?

Uli911 23.10.2007 19:19

Nadoch!

"Skandalös" ist, dass Einsprüche wegen Hundesteuerbescheide und Straßenreinigungsgebühren nicht mehr mir-nix-dir-nix ins Blaue hinein erfolgen können.


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