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Raser haften mit
Tach zusammen. Folgendes betrifft uns alle:floet:
OLG Koblenz: Raser haften mit - auch bei schwerem Fehler des Unfallgegners: Koblenz - Ein Urteil, das wohl auch dem schlichten Gerechtigkeitsempfingen entspricht: Wer auf der Autobahn mit 200 Stundenkilometern in einen Unfall verwickelt wird, haftet immer mit - auch wenn der andere Schuld hat. Wer auf deutschen Autobahnen mit seinem Pkw - insbesondere bei Dunkelheit - die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h mit 200 km/h um rund 60 % und damit massiv überschreitet, führt zu Gunsten seines eigenen schnellen Fortkommens den Spielraum zur Vermeidung eines Unfalls nahezu gegen Null zurück. Eine solche Geschwindigkeit ermöglicht es in der Regel nicht mehr, Unwägbarkeiten in der Entwicklung von Verkehrssituationen rechtzeitig zu erkennen und sich darauf einzustellen. Auch bei einem schwerwiegenden Verkehrsverstoß des Unfallgegners führt dies zu einer Mithaftung, im vorliegenden Fall in Höhe einer Quote von 40 Prozent der Schadenssumme. Dies hat der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz entschieden (Urteil vom 14. Oktober 2013, Az. 12 U 313/13). Das OLG erklärt sein Urteil am konkreten Fall: Der Kläger hat Ansprüche wegen der Beschädigung seines Fahrzeugs anlässlich eines Unfalls geltend gemacht, der sich im März 2011 auf der Autobahn A 60 im Bereich der Auffahrt Bingen-Ost in Fahrtrichtung Autobahndreieck „Nahetal“ ereignet hat. Nach den Feststellungen des in erster Instanz zuständigen Landgerichts Mainz, von denen auch der Senat ausgeht, wechselte das Fahrzeug des Klägers - von seinem Sohn gesteuert - beim Auffahren grob verkehrswidrig unmittelbar von der Einfädelspur auf die Überholspur, um einen vorausfahrenden Pkw zu überholen. Hierbei kam es zur Kollision mit dem Pkw des Beklagten, der mit ca. 200 km/h die Überholspur befuhr. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung existiert im befahrenen Teilabschnitt der Autobahn nicht. Geschwindigkeit von 200 km/h schafft erhebliches Gefahrenpotenzial Nach Klageabweisung in erster Instanz hat das Oberlandesgericht Koblenz auf die Berufung des Klägers nunmehr den geltend gemachten Schadenersatz von 40 % des Schadens, insgesamt 3.446,62 € zuerkannt. Die von der hohen Geschwindigkeit des Beklagten - im Bereich von 200 km/h - ausgehende Gefahr habe sich im vorliegenden Fall in geradezu klassischer Weise verwirklicht. Bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h hätte der Unfall bereits durch eine mittelstarke Bremsung vermieden werden können. Den Beklagten treffe daher bei Abwägung der Verursachungsbeiträge trotz des Fehlverhaltens des Klägers eine erhebliche Mithaftung für das Unfallgeschehen. Welche Meinung habt Ihr? :tromm: Gruß 997targa4s |
Hallo,
für mich selbst nicht nachvollziehbar, daß grobe Fahrfehler von Anderen zu einer Mitschuld eines Schnellfahrenden führt. Grad heutzutage, wo die Flachzangen direkt von dem Beschleunigungsstreifen auf die linke Spur wechseln, sollte man diesen Fahrfehler stärker abstrafen. Aber so ist die Rechtssprechung. Allerdings gibt es vielleicht auch irgendwo eine andere Grenze. Bei uns in der Umgebung hat Jemand erst kürzlich einen Veyron durch einen gleichartig gestalteten Unfall geschrottet und die Versicherung zahlt aus dem gleichen Grund nicht. Wo ist die Grenze? Wenn der mit 120, 200 oder 350 auf einer normalen zweispurigen BAB in einen Fiesta knallt? Irgendwann wird man dafür eingesperrt und wohnt dann neben Turbo-Rolf. Gruß Jürgen |
Hi,
diese Mitschuldgeschichten sind schon immer so von den Gerichten gesehen und auch so entschieden worden. Von der Sache her ist es leider nicht Neues. Es geht schon beim Rumdrehen des Zündschlüssels los, in dem Moment hat Man(n) die sogenannte Betriebsgefahr realisiert und ist mit einem niedrigen (einstelligen) Mitschuldprozentsatz dabei. Kein Scherz! Grüße, Dirk |
Tach auch!
Offen gestanden hat mir dieses Urteil schon einen kleinen Schreck verursacht. Ich habe die 300 km/h noch nicht "geknackt". 290. Egal ob 290 oder 3nn km/h. Es ist verdammt schnell. Und ich glaube nicht, dass die Mehrzahl aller "Porsche-Junkies" ihr Auto häufig mit der maximal möglichen Höchstgeschwindigkeit zu bewegen. Nach meinem Empfinden sind >300 nicht das Fahrgefühl, welches Porsche-Fahrer in diesen einzigartige Gefährt aus Zuffenhausen spüren möchten. Wenn es die Umstände und die StVO erlauben, bin ich auf einer AB immer >130 unterwegs. 130 Richtgeschwindigkeit. Warum fotografiert die Polizei nicht auch die, vom OLG Koblenz, s.g. "Raser"? Wer hat die Geschwindigkeit des Fahrzeuges auf der Autobahn A 60 im Bereich der Auffahrt Bingen-Ost in Fahrtrichtung Autobahndreieck „Nahetal“, gemessen? Fantasie on: Wer also hat gemessen? Ein VW GTI-Fahrer zum Beispiel, dessen 250 km/h V-max seiner Rennbüchse nicht reichten, einer Familie-Kutsche, einem Audi-Kombi, zu zeigen, "wo GTI-Papa den Most holt"? Einer, der derart krampfhaft sein Sportlenkrad umklammerte, das sich, wegen Blutmangel, die Knöchel weiß unter der Haut abzeichneten? Einer, der aus einem „Leben oder Tod“-Wahn, die Familie-Kutsche zumindest „bei zuhalten“, das Gaspedal bis in die Ölwanne seiner Rennbüchse durchgetreten hatte, weil er in seiner mittelschweren Mitlivekrise das rote Kästchen an "rs 6" übersehen hatte? Oder die Karosse des Toyota iQ (nichts ist unmöglich) einer Mittfünfzigerin, die vom Luftzug der vorbeirasenden, trotz Spurrillen, etwas wackelte, „dass es schlimmer, als auf dem Auf dem Rohtang-Pass am Himalaya war.“ diktierte sie später den Polizisten in ihre Notizblöcke. Fantasie off OLG Koblenz: „Den Beklagten treffe daher bei Abwägung der Verursachungsbeiträge trotz des Fehlverhaltens des Klägers eine erhebliche Mithaftung für das Unfallgeschehen.“ Dass der bedauernswerte Kläger keinen angemessenen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten hatte, deshalb einen Auffahrunfall verursachte, fand keine Berücksichtigung. Fiktiv: :DMuss wegen Steinschlag die Stoßstange und Kofferraum-Haube lackiert werden? Fahrt auf eine AB. Wartet auf ein Auto, welches offensichtlich schneller als 130 fährt. Schubst den Vorfahrenden dezent an. Behauptet, dass der Raser, der mindestens 200 km/h schnell - wenn nicht schneller - vorbei gerast sei, Ihr geistesgegenwärtig dessen Nummer notiert hättet, der wirkliche Verursacher des Bumsers auf den Vorausfahrenden sei. :o Augen auf: Zwar ist nichts unmöglich. Trotzdem. Achtet darauf, dass der > 200 km/h schnelle Unfallverschuldner unmöglich eine Fahrerin in einem Toyota iQ gewesen sein kann. Dann doch eher an Blutmangel leidende, sich in einer mittelschweren Mitlivekrise Befindliche, in seiner Rennbüchse! In diesem Sinne Fahrt umsichtig. :rolleyes: Und achtet auf Omis, die bereits auf dem Rohtang-Pass am Himalaya unterwegs waren! Gruß :ey: 997targa4s |
200 km/h war auf jeden Fall genau falsch. Wäre er schneller oder auch langsamer gewesen, wäre er zum Zeitpunkt des Geschehens gar nicht am Unfallort gewesen.
Es ist wie beim Rauchen, die 'Passiv-Raser' werden immer mehr auf Ihre Rechte pochen. Die Welt wird öder. Gruß - Christoph |
http://www.youtube.com/watch?v=23Dzy75n8JA
Interessanter Aspekt, glaub hier ist was dran wenn man nachsieht...:up::klatsch:
Frankische Grüße :wink: |
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