Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 30.11.2005, 13:03
Bjorn964 Bjorn964 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 12.2003
Ort: Stuttgart
Beiträge: 67
Bjorn964
Hi,
bin ich da falsch infomiert??? Ich dachte immer, dass nur nicht orginal P-Teile eingetragen werden müssen, die kein Festigkeitsgutachten besitzen, z.Bsp. benötigte Adapter. Bei einer Umrüstung der Bremsanlage, mit orginal P-Teilen, kann ja von einer Verbesserung der Fahrzeugsicherheit ausgegangen werden. In diesem Fall stellt das Ganze ja ein upgrade zur Serie dar.
Das einzige was in diesem Fall einen TÜV-Segen benötig sind Adapter die nicht von der PAG sind. Alle P- org. Teile haben ja schon ein TÜV Gutachten um in einem fertigen Fahrzeug komplettiert zu werden. Und wenn keine Änderungen vorgenommen werden müssen, greift ja das wunderschöne P-Baukasten Prinzip. In diesem Fall wird ja die Fahrsicherheit verbessert, wenn nicht mit seltsamen eigenbau Adaptern gepfuscht wird.
Oder liege ich da falsch. Zum Thema Eintragen sag ich jetzt mal nix, :-)
Fahr doch mal zum TÜV, da wirst du doch gefragt ob man den mal streicheln darf.
Gruss
Mit Zitat antworten