So hab grad mal mit der für mich zuständigen Zulassungsstelle gesprochen: Die erste gute Frau wusste überhaupt nichts von der neuen Verordnung

und nach längerer Diskussion hat sie mich dann mit ihrem Chef verbunden der Zitat: "weiss immer als erster bei sowas Bescheid"

Wusste er tatsächlich

- wenn ich also jetzt abmelde, bleibt mein Kennzeichen bei meinem Auto für maximal 18 Monate, ab nächstem Jahr greift dann die neue Verordnung also wer ab dem 1.3. abmeldet, kann / muss sich sein Wunschkennzeichen reservieren lassen für 12,80 Euro.
Gruß,
Dirk.