Hi,
das ist ja nun nicht "mein Text", sondern die amtliche Definition aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die wiederum das Leergewicht definiert, wie es unter Ziffer 14 im Fahrzeugschein definiert wird. Sorry, aber von Fahrer ist da nicht die Rede. Sollte das bei den ganz neuen Fahrzeugscheinen anders sein, gut. Aber für 993 und 996 gelten m.E. noch die Angaben aus der STVZO.
Solche Gimmicks wie ABS, ESP, Luftsäcke, Klimaanlage gibts natürlich nicht schwerelos, aber Juli/August gibt es Tage, wo selbst ich letztere vermisse.
Bestgruss
Mike
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