Nabend,
nun:
Wenn ich mir hier die 47 und
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_47.php
und die 47a
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_47a.php reinziehe, kann man keine Einstufung erkennen.
Am coolsten finde ich die Zeilen:
(3) Personenkraftwagen sowie Wohnmobile mit Fremd- oder Selbstzündungsmotoren, die den Vorschriften
...
entsprechen, gelten als schadstoffarm.
An die Anhänge komme ich nicht, in denen die Grenzwerte oder Einstufungskriterien festgelegt sind.
Wenn das alles ist, was das Teilegutachten zum Schadstoffschlüssel hergibt, dann würde ich mal sagen: Es ging Einen Gang.
Grüße
Jürgen