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Alt 05.01.2009, 19:15
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Uli911 Uli911 ist offline
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Uli911 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Jetzt liegt diese wunderbare neue "Youngtimer" vor mir (1/09)


und auf Seite 4 lese ich unter "Neues zur Kat- Nachrüstung"

(Hinweis: das Rundschreiben kommt übrigens vom TÜV selbst)


Zitat:

"......Nach der ersten Aufruhr entpuppt sich der Rundumschlag des Ministeriums als doch nicht so weitreichend wie es zunächst schien. Anfang Dezember erschien eine Korrektur des Schreibens. Offenbar war in der ersten Fassung eine Information im Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr falsch interpretiert worden. Somit erhalten auch weiterhin Autos, die auf Basis von TGA mit G-Kat nachgerüstet werden, eine grüne Feinstaubplakette, wenn die Umrüstung im Rahmen der 52. Ausnahmeverordnung zur STZVO der Abgasschlüsselnummer 77 geschieht (Anmerkung: = EURO 1).
Aber: Künftige Aufrüstungen (wie von EURO 1 auf 2) bringen nur noch Anlagen mit ABE steuerliche Vorteile:"


Das zum Thema Quelltext lesen, interpretieren, verstehen, weitergeben.
Obiger "Quelltext" ist eben die Interpretation (von Porsche?) zum Rundschreiben des TÜV nach Lesen des Erlasses vom Ministerium ......


Die GAT Lösung um auf EURO2 zu kommen hat übrigens ABE.
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Gruss, Uli

Geändert von Uli911 (05.01.2009 um 19:26 Uhr).
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