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Alt 05.01.2009, 22:38
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Uli911 Uli911 ist offline
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Zitat von Uli911 Beitrag anzeigen
Jetzt liegt diese wunderbare neue "Youngtimer" vor mir (1/09)


und auf Seite 4 lese ich unter "Neues zur Kat- Nachrüstung"

(Hinweis: das Rundschreiben kommt übrigens vom TÜV selbst)


Zitat:

"......Nach der ersten Aufruhr entpuppt sich der Rundumschlag des Ministeriums als doch nicht so weitreichend wie es zunächst schien. Anfang Dezember erschien eine Korrektur des Schreibens. Offenbar war in der ersten Fassung eine Information im Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr falsch interpretiert worden. Somit erhalten auch weiterhin Autos, die auf Basis von TGA mit G-Kat nachgerüstet werden, eine grüne Feinstaubplakette, wenn die Umrüstung im Rahmen der 52. Ausnahmeverordnung zur STZVO der Abgasschlüsselnummer 77 geschieht (Anmerkung: = EURO 1).
Aber: Künftige Aufrüstungen (wie von EURO 1 auf 2) bringen nur noch Anlagen mit ABE steuerliche Vorteile:"


Das zum Thema Quelltext lesen, interpretieren, verstehen, weitergeben.
Obiger "Quelltext" ist eben die Interpretation (von Porsche?) zum Rundschreiben des TÜV nach Lesen des Erlasses vom Ministerium ......


Die GAT Lösung um auf EURO2 zu kommen hat übrigens ABE.
Also nochmal:

wenn stimmt, was in der Youngtimer steht

(und ich weiss es nicht weil ich den verd.... ursprünglichen Erlass des Ministeriums nicht im original kenne),

dann reicht für die EURO 1 Eintragung eines Nachrüst-Kat ein Teilegutachten.

Um DANACH eine Umschlüsselung von EURO1 auf EURO2 zu bekommen brauchst man ein Teil mit ABE.
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Gruss, Uli
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