Nun so ist es ....
hallo Stefan,
der Händler hat beim Verkauf eines Gebrauchtwagens eine Garantie von 6 Monaten zu geben. Die Rechtssprechung sagt aus : Sollte innerhalb dieser Zeit ein Mangel auftreten, so ist davon auszugehen, dass dieser Mangel schon zur Fahrzeugübergabe bestanden hat.
Klar ???? Sicher auch im internet nachzulesen !!
Gruss aus KA von Max
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