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Alt 29.11.2013, 10:00
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997targa4s 997targa4s ist offline
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Tach auch!

Offen gestanden hat mir dieses Urteil schon einen kleinen Schreck verursacht. Ich habe die 300 km/h noch nicht "geknackt". 290. Egal ob 290 oder 3nn km/h. Es ist verdammt schnell. Und ich glaube nicht, dass die Mehrzahl aller "Porsche-Junkies" ihr Auto häufig mit der maximal möglichen Höchstgeschwindigkeit zu bewegen.

Nach meinem Empfinden sind >300 nicht das Fahrgefühl, welches Porsche-Fahrer in diesen einzigartige Gefährt aus Zuffenhausen spüren möchten. Wenn es die Umstände und die StVO erlauben, bin ich auf einer AB immer >130 unterwegs. 130 Richtgeschwindigkeit. Warum fotografiert die Polizei nicht auch die, vom OLG Koblenz, s.g. "Raser"?

Wer hat die Geschwindigkeit des Fahrzeuges auf der Autobahn A 60 im Bereich der Auffahrt Bingen-Ost in Fahrtrichtung Autobahndreieck „Nahetal“, gemessen?

Fantasie on: Wer also hat gemessen? Ein VW GTI-Fahrer zum Beispiel, dessen 250 km/h V-max seiner Rennbüchse nicht reichten, einer Familie-Kutsche, einem Audi-Kombi, zu zeigen, "wo GTI-Papa den Most holt"? Einer, der derart krampfhaft sein Sportlenkrad umklammerte, das sich, wegen Blutmangel, die Knöchel weiß unter der Haut abzeichneten? Einer, der aus einem „Leben oder Tod“-Wahn, die Familie-Kutsche zumindest „bei zuhalten“, das Gaspedal bis in die Ölwanne seiner Rennbüchse durchgetreten hatte, weil er in seiner mittelschweren Mitlivekrise das rote Kästchen an "rs 6" übersehen hatte?

Oder die Karosse des Toyota iQ (nichts ist unmöglich) einer Mittfünfzigerin, die vom Luftzug der vorbeirasenden, trotz Spurrillen, etwas wackelte, „dass es schlimmer, als auf dem Auf dem Rohtang-Pass am Himalaya war.“ diktierte sie später den Polizisten in ihre Notizblöcke.

Fantasie off

OLG Koblenz: „Den Beklagten treffe daher bei Abwägung der Verursachungsbeiträge trotz des Fehlverhaltens des Klägers eine erhebliche Mithaftung für das Unfallgeschehen.“

Dass der bedauernswerte Kläger keinen angemessenen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten hatte, deshalb einen Auffahrunfall verursachte, fand keine Berücksichtigung.

Fiktiv: Muss wegen Steinschlag die Stoßstange und Kofferraum-Haube lackiert werden? Fahrt auf eine AB. Wartet auf ein Auto, welches offensichtlich schneller als 130 fährt. Schubst den Vorfahrenden dezent an. Behauptet, dass der Raser, der mindestens 200 km/h schnell - wenn nicht schneller - vorbei gerast sei, Ihr geistesgegenwärtig dessen Nummer notiert hättet, der wirkliche Verursacher des Bumsers auf den Vorausfahrenden sei.

Augen auf: Zwar ist nichts unmöglich. Trotzdem. Achtet darauf, dass der > 200 km/h schnelle Unfallverschuldner unmöglich eine Fahrerin in einem Toyota iQ gewesen sein kann.

Dann doch eher an Blutmangel leidende, sich in einer mittelschweren Mitlivekrise Befindliche, in seiner Rennbüchse!

In diesem Sinne

Fahrt umsichtig.

Und achtet auf Omis, die bereits auf dem Rohtang-Pass am Himalaya unterwegs waren!

Gruß

997targa4s
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