du meinst, den im bild 2 erkennbare endtopf mit 2 endrohren (1 li, 1 re)?
mutet nach zeitgenössischem zubehör an (sieht nach 993 aus?).
sagen wir mal so:
wenn die serienanlage verändert wird/wurde und das bei einer prüfung auffällt, bist du in der beweis-/nachweispflicht dessen ordnungsmäßigkeit nachzuweisen.
sprich: du brauchst papiere dazu, klassisch in D eine sog. ABE oder -dank des wohlwollens eines Prüfers- eine zustimmung mit einer Abnahme in Folge.
bei einem frischen import, wirst du kaum legitimierende, in D taugliche papiere dazu/mitgeschickt bekommen.
es stellt sich also die herausforderung festzustellen, was da verbaut wurde, ob das hier in D bekanntes/genehmes material ist und ob es dafür eine erfolgreiche absegnung gibt (dank ABE oder wohlwollender Einzelabnahme).
zur not das besorgen eines werksgetreuen, gebrauchten endtopfes ins budget éinkalkulieren.
viel glück!
|