Zitat:
Zitat von 934/5
Exakt das wollte ich vor 7 Jahren eintragen lassen hier in Köln
77er 2,7L Coupe, sollte einen 204PS Motor eingetragen bekommen.
"Kein Problem. Die H-Zulassung kassiere ich dann aber wieder ein! Zulässig mit H-Kennzeichen sind nur Motoren,die es im exakt gleichen Modelljahr gab,oder älter!"
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Zum Thema Motor und H-Kennzeichen:
Warum einem 77er 2,7 der h-fähige Umbau auf 3,0SC-Motor verwehrt wird, ist mir nicht erklärlich, da die Motorenerbfolge in die 10-Jahresklausel ab Erstzulassung (10JK) fällt, zudem der Ersatzmotor ein Original des Herstellers ist und eine Bosch K-Jet besitzt.
Und wenn ich bedenke, allein wie viele zeitlebens PZ-seitig z.B. w/Motorschaden oder Leistungsmangelklagen umgehängt wurden.
Ergo: was an Änderungen mit Werksteilen und/oder zeitgen. Tuning möglich war (10JK) kann heute nachgestellt werden und ist H-fähig!
Und es gibt sogar Ausnahmen, welche die 10JK außer kraft setzen, wie z.B. Scheibenbremsenumrüstung beim Mercedes SL, weils einfach sicherer ist, oder Motorsport-Tuning welches erst 12 oder 15 Jahre nach EZ sinnvoll war (Zusatzkühlung usw.).
edit:
Dem Prüfer hätte ich ne §23 (ehem. 21c) Nachschulung empfohlen.
Denn die SC-Motoren gab es von EZ79 bis EZ81/82 (180, 188, 204PS), also LOCKER innerhalb der 10JK.