Ich hätte da auch NULL Probleme, wenn man es auch bei der Zulassungsstelle H-gerechter mit Restriktionen definiert, wie es auch Versicherungen machen:
- Nicht mehr als XYZ Km im Jahr
- Garage vorhanden
- Zweitwagen vorhanden
Wenn das nicht ist, kann derjenige den Oldie eben nicht als Erstwagen auf sich anmelden.
z.B. 200D von 1989, um damit jeden Tag durch die City zu pendeln, oder Malermeister der mit ollem T3 die km abrattert.
Zudem kenn ich H-Autos, die sehen so verbastelt aus und schaffen es gerade so durch den TÜV, da wundert es mich nicht, wenn sich viele aufregen, wenn ein schlecht erhaltener Golf 2 von 1986 mit H-Kennzeichen und bläuendem Auspuff, so den Sinn des H-Kennzeichens ad absurdum führt :-)
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- 911 SC 3.0, Bj 82, 180PS, unischwarz
- VW Oval-Käfer Export, Bj 1955, 30PS, Stratosilber
- VW Brezel-Käfer, Bj 1950, 24,5 PS, Grau
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