Aha - so ist das also!
Zitat von dieser Seite:
Die Staaten der EU haben ...Zollbefreiung ... beschlossen. Um diese Zollbefreiung ... in Anspruch nehmen zu können, muss als Nachweis ...eine Warenverkehrsbescheinigung vorgelegt werden. ...
...es ist der deutschen Zollbehörde die Warenverkehrsbescheinigung "EUR.1" vorzulegen.
Wenn der Kaufpreis nicht höher als 6.000 € ist, genügt auch eine entsprechende Erklärung auf der Rechnung.
Das Papier muss ... mit Dienstsiegel bestätigt sein.
Bitte beachten:...nur für Fahrzeuge..., die in einem EU- ...Land produziert wurden.
Na das passt doch.
Und wenn man das bischen Papierkrieg nicht scheut, ist die Auswahl wieder ein bisschen grösser.
Danke für den Tip CH937!
Beste Elfer-Grüsse
Mario
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Hilfe - ich liebe ein Auto...
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