Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 21.12.2004, 07:05
C1Stolli C1Stolli ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 11.2002
Ort: 78582 Balgheim
Beiträge: 381
C1Stolli befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Beitrag

Aha - so ist das also!

Zitat von dieser Seite:

Die Staaten der EU haben ...Zollbefreiung ... beschlossen. Um diese Zollbefreiung ... in Anspruch nehmen zu können, muss als Nachweis ...eine Warenverkehrsbescheinigung vorgelegt werden. ...
...es ist der deutschen Zollbehörde die Warenverkehrsbescheinigung "EUR.1" vorzulegen.
Wenn der Kaufpreis nicht höher als 6.000 € ist, genügt auch eine entsprechende Erklärung auf der Rechnung.
Das Papier muss ... mit Dienstsiegel bestätigt sein.

Bitte beachten:...nur für Fahrzeuge..., die in einem EU- ...Land produziert wurden.

Na das passt doch.
Und wenn man das bischen Papierkrieg nicht scheut, ist die Auswahl wieder ein bisschen grösser.

Danke für den Tip CH937!

Beste Elfer-Grüsse
Mario
__________________
Hilfe - ich liebe ein Auto...
Mit Zitat antworten