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Alt 07.06.2004, 13:38
MaxB MaxB ist offline
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MaxB
Beitrag

[quote]Original erstellt von Bernd Andritzky:
[QB]Hallo beisammen!

Also das mit der Teilschuld hätte ich jetzt schon gerne mal definitiv geklärt (wo ist der Max??).

Grüss Dich Bernd,
war auf 2500m den Schnee knutschen . Hätte ja nicht gedacht, dass mich hier einer vermissen wird, bin ja immer am Rande einer Listenabmahnung mit meinen fast off-toppics. Verkehr und UNfall ist zwar nicht so mein Ding (Kann man damit was verdienen? ), kann aber, wenn's die Zeit erlaubt mal n'bisserl blättern und vielleicht etwas Licht ins Geschehen bringen.

Soweit aber schon die ersten Gedanken:
1. Von verschiedenen Zulassungsstellen, Tüv's oder Dekras wird ein und dasselbe Auto unterschiedlich beurteilt. Das ist nie ein Freifahrschein. Wenn's Probleme gibt, schlechtestensfalls ein Unfall, steht man mit seinem Auto selbstverantwortlich in der Beurteilung der aufnehmenden Polizei, der Versicherung(wollen nicht zahlen) und des Gerichts (auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand .
Erlaubt / nicht erlaubt /Schuld /Teilschuld? - Nur der Einzelfall ist entscheidend.
Aber, und das wissen die wenigsten, jeder, der im Straßenverkehr teilnimmt, stellt ein Betriebsrisiko dar. Daher wird in den wenigsten Fällen eine Teilschuld abzuwenden sein. Kommt ein möglicherweise konkret behinderndes (verwirrendes) rotes Blinklicht dazu, kann's schwer werden. Die grundsätzliche Gesetzeslage zum roten Blinklicht ist daher noch zu klären, auch, da ich selbst so ein rotes Blinklicht (US-Import) habe.
Grundsätzlich gilt aber, § 54 Abs. 3 StVZO "Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig".
Wohlgemerkt: Nicht Blinker oder Winker, wie Mama/i sagt , sondern Fahrtrichtungsanzeiger!
Die Ausnahmen sind zu suchen, vgl. auch die Nummerschider, die bei vielen Asien-Offroadern oder auch bei 11ern mit bubbles (die dicken Hörner nach US-Vorschrift) nicht der deutschen Norm entsprechen, da nicht passen.
Bonn dunkel
Max
Zu fast jeder gesetzlichen Vorschrift gibt es eine Ausnahme oder ein Argument gegen die direkte Anwendbarkeit
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