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Alt 07.06.2004, 14:09
carrera87 carrera87 ist offline
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Gefährdungshaftung:

jeder Fzg.halter(fahrer) haftet für die Gefahren, die sich aus dem betrieb seines fzg. ergeben, auch ohne das ein konkretes verschulden vorliegt

Bsp. hochgeschleuderter stein in der scheibe des nachfolgenden wagens, da kann der "hochschleuderer" nix dafür, er haftet aber trotzdem für den angerichteten schaden.
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