Hi,
es ist durchaus nicht gleich Nötigung die Lichthupe zu benutzen.
Soweit ich mich entsinne steht sinngemäß in der STVO, das man zum Anzeigen der Überholabsicht die Lichthupe benutzen darf.
Helle Grüsse H.H.
__________________
WER SPÄTER BREMST IST LÄNGER SCHNELL!
|