@ ralf,
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Zum Thema rechts vorbei fahren - als Todsünde wird das schon länger nicht mehr gewertet - vorbeifahren ist nicht verboten!
Alles nur eine Frage der interpretation.
[/quote]
leider nein, da gibt es nichts zu interpretieren. rechts "vorbeifahren" darf man nur in kolonnen bis max 60 km/h.
das ist leider fakt.
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Wenn er dagegen mit gemäßigter Geschwindigkeit nach einer gewissen Zeit rechts vorbei fährt, ist er nicht unbedingt "dran". [/quote]
da würde ich nicht drauf wetten. ich bin mir jedenfalls bewußt das ich 4 wochen fußgänger bin wenn ich "dran" bin.
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>bei all dem sollten wir nicht vergessen, das Tempo 130 in Deutschland als Richgeschwindigkeit gillt!
Bei Unfällen, wo höhere Geschwindigkeiten im Spiel sind, kann man schnell eine Teilschuld bekommen. [/quote]
das ist nur bedingt richtig ! du bekommst erstmal automatisch eine teilschuld.dafür sorgt schon die gegnerische versicherung. dann mußt du beweisen das der unfall bei 130 vermeidbar gewesen wär !
das wird in jedem fall schwer zu beweisen.
guido
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