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Alt 24.09.2007, 11:24
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Uli911 Uli911 ist offline
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Uli911 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hhmmm.......würde ich auch so sehen. Jedenfalls wenn es keine Oldtimer sind.



Hier der ofizielle Text:

http://www.bundesrat.de/cln_051/Shar...ile.pdf/464-07

Zitat:

"..
b) Der abschließende Punkt in Nummer 9 wird durch ein Komma ersetzt und folgende Nummer 10 angefügt:
"10. Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungs-verordnung führen."



Anmerkung:

Dabei sind

§ 9 Besondere Kennzeichen

(1) Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, für das ein Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorliegt, ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt. Dieses Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer nach § 8 Abs. 1. Es wird als Oldtimerkennzeichen durch den Kennbuchstaben "H" hinter der Erkennungsnummer ausgewiesen.



§ 17 Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer

(1) Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen. Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.


und § 2 Nr. 22 sind eben

22. Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr
gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten
Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes
dienen;


Mein Fazit:

Ich vermute nur Oldtimer mit H oder Oldtimer mit 07er Nummer.
__________________
Gruss, Uli

Geändert von Uli911 (24.09.2007 um 11:36 Uhr).
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