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Alt 07.08.2003, 11:42
mosi mosi ist offline
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1. das rechtsfahrgebot ist innerorts für PKW aufgehoben.


------------- ZITAT -------------
§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
...
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
------------- ZITAT -------------

2. wer mit 270 eine lkw-kolonne überholt, handelt nicht nur grob fahrlässig, sondern ist (im ernstfall, wenn der lkw wirklich mal nicht vorher in den rückspiegel geschaut hat), auch tot. bitte denkt daran!

das zitat von 2freede fand ich gut, genauso wie der zitierte sehe ich das auch. wer schnellfahren möchte (dazu zählt bei mir alles über 200 km/h), sollte das auf einer "freien" autobahn tun. oder auf die rennstrecke gehen.

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mosis straßenelfer:


mosis rennelfer:
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