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Alt 23.07.2003, 13:20
Jubi Jubi ist offline
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Hallo Avocados äh Advokaten

Obschon ich als Beamter mit rechtlichem und sprachbegrifflichem Kokolores weißgott genug zu tun habe, stehe ich voller Staunen vor folgendem, nun ja, "Rechtszusammenhang":

1.Dein Anwalt begründet seine Prognose bzgl. eines womöglich anzustrebenden Privatrechtsstreites in der Hauptsache mit dem Fehlen des Setzens einer Nachbesserungsfrist.

2. Ebendieses hast Du aufgrund eines rechtsunwirksamen Wisches, der ebendiese Nachbesserungsersuchen von Kundenseite bereits im Vorfeld kategorisch ausschließen soll,in gutem Glauben unterlassen und die Beseitigung der diversen Schäden aufgrund dessen in andere, wesentlich kompetentere und vertrauenswürdige Hände gegeben.

Subsummiere ich nun etwas laienhaft beide Sachverhalte, scheint mir das "Versäumnis" Deinerseits, angesichts des m.E. sittenwidrigen "Haftungsausschlusses", nicht relevant zu sein.

Wäre dies tatsächlich derart zu bewerten, hätte das dubiose Schreiben ja de facto tatsächlich seinen unlauteren Zweck erfüllt und der Unterzeichner (Kunde, also DU) schaut wie beabsichtigt in die Röhre.

Andersrum: Deine unterlassene Handlung (Nichtsetzen einer Nachbesserungsfrist), sowie Deine Handlung (Reperatur durch Dritte)
resultieren aus Deiner gutgläubigen Annahme, daß der von Dir unterzeichnete Haftungsausschluß Rechtsgültigkeit besäße.
Daraus kann man Dir nun wirklich keinen Strick drehen.

Ich kann mir außerdem nicht vorstellen, daß Dein Fall bisher der einzige in seiner Art gewesen sein soll.
Auf jeden Fall: Schluß jetzt mit Nettigkeiten aller Art.

Was außerdem die Verbreitung "negativer Äußerungen" über Firmen usw. angeht:
Sachliche Schilderungen von Schlechtleistungen, Unzufriedenheit von Kunden usw. bieten KEINE Angriffsflächen für die armen, "böswillig verleumdeten", Angesprochenen.
Da könnten ja "wir vom Amt" zig Klagen gegen diverse Leserbriefschreiber anstrengen und auf diese Art unser Stadtsäckel relativ kostengünstig auffüllen
Zu vermeiden sind lediglich Vorwürfe, die Straftatbestände wie Betrug, Diebstahl usw.
ausdrücklich nennen.
Also:Pfusch, Nepp, Leimen sind nicht im StGB vertreten.

Liebe Grüße
Jubi
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Meine Lieblingskurven - BEIDE natürlich luftgekühlt

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