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Alt 07.05.2003, 08:43
sven.buehler sven.buehler ist offline
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sven.buehler
Beitrag

Hallo Andreas,

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR> Je nach dem wie der Händler reagiert oder sich uneinsichtig rauswinden will, überlege ich mir dann ob ich ihn hier an den "Pranger" stelle... [/quote]

Vorsicht: Ich denke, als Jurist sollte Dir klar sein, dass das ganz schnell eine Klage wegen übler Nachrede nach sich ziehen kann. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Es gab hier im Forum schonmal einen ähnlichen Vorfall. Sicherer lebst Du, wenn Du Interessierte per privater Mail informierst.

Zum eigentlichen Sachverhalt:
Ich denke, Du solltest Dir jetzt eine eindeutige Strategie im weiteren Umgang mit dem Verkäufer überlegen: Willst Du das Fahrzeug wandeln oder behalten (und dann Minderung geltend machen)?
Bei der scheinbaren Menge an Mängeln, die evtl. nicht eindeutig vom VK mitgeteilt wurden, halte ich die Wandlung (wegen arglistiger Täuschung) für sinnhaft - der 964 ist ja nicht so selten, als dass Du nicht ein Auto finden wirst, das Deinen Vorstellungen entspräche..

Egal was, Du benötigst jetzt ein seriöses Gutachten, das alle Mängel und die Kosten zur Beseitigung aufführt. Hierfür empfehle ich einen schriftlichen Kostenvoranschlag vom PZ.

Wobei einige der von den PZ-Mechanikern angesprochenen Mängel doch nicht wirklich so überraschend sein können - ein verschlissenes Verdeck und abgenutzte Nähte am Lenkrad z.B. kann man doch auch als Laie ganz gut erkennen? Diese offensichtlichen Mängel wirst Du sicherlich auch nicht wertmindernd gegenüber dem Händler geltend machen können.

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Viele Grüße,

Sven
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