Einzelnen Beitrag anzeigen
  #42  
Alt 01.01.2018, 17:38
Benutzerbild von Schulisco
Schulisco Schulisco ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 11.2015
Ort: Saarland
Beiträge: 730
Schulisco befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frohes neues Jahr Euch allen!

Ähh...müsste hier nicht unterschieden werden, ob es sich bei den Autos, die zur H-Zulassung anstehen, nicht unterschieden werden, ob die EZ in Deutschland oder USA (oder sonstwo außer Deutschland) haben und ferner ob es sich um einen nachgerüsteten Kat handelt oder ob er bereits ab Werk vorhanden gewesen ist? Wenn ich mich recht erinnere, dann steht im Datenblatt meines SC nichts von einem Kat, die Abgasklasse wie gesagt ist "00" und wird ja beim HKZ dann auf "98" umgeschlüsselt.

Also:
* EZ ohne Kat in Deutschland => kann bleiben
* EZ ohne Kat in Deutschland, jedoch nachgerüstet => Kat kann bei H Kennzeichen ausgebaut werden, da so original ausgeliefert
* EZ mit Kat in Deutschland => Kat muss bleiben (da so ausgeliefert)
* EZ ohne Kat außerhalb Deutschland => kein Kat, jedoch nachrüstbar, spielt aber keine Rolle fürs H-Kennzeichen, es empfiehlt sich, den Kat erst nach dem HKZ einzubauen, dann gehe ich aber auch davon aus, dass dann der Kat aber auch zugelassen sein muss (ABE/Gutachten) und eingetragen werden, oder?
* EZ mit Kat außerhalb Deutschland, Zulassung nach 30 Jahren erstmalig in D mit HKZ => Kat kann bei HKZ in D raus oder nicht???
* EZ mit Kat außerhalb Deutschland, Zulassung nach 30 Jahren erstmalig in D mit HKZ, parallel wurden dieselben Fahrzeuge aber in Deutschland ohne Kat ausgeliefert => Kat kann bei HKZ in D raus oder nicht???

Streitfrage - wo steht das geschrieben, dass das Fahrzeug einen Kat hatte? Im Porsche Datenblatt steht imho nichts darüber. Es kommt auch auf die EG Typgenehmigung an. Wenn die erstmalig mit Kat erfolgt ist, dann hat sich jede Diskussion bei dem betreffenden KFZ erübrigt.

Und generell steht der TÜV umwelttechnischen Verbesserungen ja offen gegenüber, man kann also generell einen nicht vorhandenen Kat nachrüsten, muss jeder für sich selbst entscheiden. Muss der Kat dann wie gehabt eine ABE oder zumindest ein Gutachten haben und eingetragen sein? Ich denke, ja. Wünschenswert wäre aber eine etwas laxere Handhabe seitens der Rennleitung und des Gesetzgebers.

Gruß, Thomas
__________________
81er ex-US 911 SC Coupé, platinmet., Schiebedach, K-Leder sw., Turboheckflügel & -spoiler, NSW, 7/8er 16" Maxilite, Bilstein Fw, 915/61, 930/16 o.Kat, WebCam 20/21 NW, Dansk 92.502SD, 123 Ignition, Seine Systems Gate Shift Kit, orig. Porsche SWV
„Nicht das Auto verdirbt den Charakter, aber wer keinen Charakter hat, sollte nicht Auto fahren.“ Ferdinand Porsche

Geändert von Schulisco (01.01.2018 um 18:22 Uhr). Grund: Weitere Alternativen hinzugefügt
Mit Zitat antworten