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Alt 02.01.2018, 00:25
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AndrewCologne AndrewCologne ist offline
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Zitat von Schulisco Beitrag anzeigen
Hi Andrew.

D.h. die EZ in D fand erst nach 2012 bzw. nach der EZ in USA statt oder war er schon vor dem HKZ in D zugelassen? Und hat man Dir das nocheinmal separat bestätigt, dass es rechtens ist, nach der Erteilung des KZ den Kat auszubauen?

Gruß, Thomas
EZ in den USA 1982 und nach Reimport in D dann H-Gutachten, Vollabnahme und EZ mit Schlüsselnr. 98.
Im Schein steht kein Kat drin, beim TÜV demnach ohne den KAT kein Problem gehabt.
Keiner gibt Dir so eine o.g. Bestätigung, aber habe noch nie von einem Problem gehört.

Es gibt da in einem anderen Forum einen lustigen Thread wo jemand mit der sicheren Gefahr der Aberkennung des H-Kennzeichens drohte und ... solche Halter dann sogar als Steuerhinterzieher beschuldigt. :-))
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