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Alt 28.05.2003, 17:37
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umn
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von Andreas_964_C4_Cabrio:
<STRONG>
...
Bin schon blöd, dem Händler zu unterschreiben, dass ich auf Geltendmachung weiterer Mängel verzichte. Vielleicht kann ich es anfechten wegen arglistiger Täuschung?
...
</STRONG>[/quote]
Sorry, ich habe diesen Thread gerade zum ersten Mal gelesen. Ich will deine Kompetenz natuerlich in keinster Weise anzweifeln, aber ist dir schon mal § 475 Abs. 2 BGB (in der Neufassung vom 26.11.2001) ueber den Weg gelaufen?
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/b101061f.pdf

Gruss Uwe
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