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Alt 02.05.2001, 22:56
Rainer Rainer ist offline
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Beitrag

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von markus:

also bei mir im Schein stehen die bisherigen (Bridgestone, Pirelli) Reifen mit N1 eingetragen.

Was ist eigentlich der technische Unterschied zwischen N0, N1 und fehlende N-Bezeichnung?

Markus
[/quote]

Die Markenbindung im Schein, wie z.B. bei dir Pirelli, ist nach der neuesten Rechtssprechung nicht mehr relevant. Du kannst auch jeden anderen Reifenhersteller verwenden, so du von dem Reifenhersteller eine Freigabebescheinigung für dein Fahrzeug ausgestellt bekommst.

Es geht aber auch anders herum, dass du vom Fahrzeughersteller eine Freigabe für die jeweilige Marke bekommst. Was jedoch unsinnig ist, da diese ansonsten sofort mit im Schein/Brief aufgeführt würden.

Gut dabei ist, dass jetzt nicht mehr nur der Fahrzeughersteller die Freigabe erteilen kann und somit einen Reifenhersteller sponsoren kann, sondern auch die Reifenhersteller ihre entsprechenden Reifen freigeben können.

Was jetzt jedoch aus meinem Problem wird (225 und 265 18" nur zulässig auf Zubehörfelgen und nicht auf den originalen Felgen) muss ich erst noch abklären. Was dümmeres habe ich bis heute in Bezug auf Reifen/Felgen noch nie gehört.

Zu den Bezeichnungen N0 und N1 kann ich aufgrund Alzheimer oder Unwissentheit leider nicht sagen, obwohl mir das in den letzten Tagen mein Reifenhändler noch erklärt hat. Habe aber wohl aufgrund meiner Verärgerung bzgl. des angesprochenen Problems mal wieder nicht richtig hingehört......

In diesem Sinne

Rainer

P.S.: Frank - gilt das Angebot auch für einige Apfelschorle?



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