Einzelnen Beitrag anzeigen
  #13  
Alt 28.09.2005, 06:32
Juergen993 Juergen993 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 12.2001
Ort: Essen
Beiträge: 391
Juergen993
Beitrag

..Sachverständige bei einem Unfall zu der fehlenden Porschfreigabe sagt ist offen....


Garnichts wird der sagen, wenn der TÜV oder DEKRA das eingetragen hat ! Was soll er auch sagen , man kann von einem Besitzer ja nicht soviel Sachverstand verlangen, wie von einem TÜV-Ingenieur. Die Porschefreigaben haben doch nur was mit Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Ansprüchen gegen Porsche zu tun und dienen nur zur Absicherung gegen irgendwelche zweifelhaften Forderungen gegen Porsche.
Ich behaupte mal , dass selbst ohne Eintragung keine Nachteile entstehen, wenn die Sache als solches eintragunsgfähig ist.
Es gibt nur dann Probleme , wenn es sich um nicht zulässiges Zubehör handelt.
Was passiert denn, wenn ich mit meinen eintragungspflichtigen Zubehör auf dem Weg zum Tüv (und da könnte ich ja ausser Sonntags und nachts gerade immer hin wollen) zwecks Eintragung einen Unfall haben sollte ? Kein Versicherungsschutz ? Neee das glaube ich nicht.
Von anderen Herstellern, Mercedes, BMW, kenne ich so einen Freigabe-Firlefanz garnicht, da entscheided nur der TÜv/Dekra.
Umbauten haben da nur Einfluss af die Gewährleistung. Wobei ein anderes Lenkrad nicht verantwortlich für einen Motorschaden sein kann.

Gruss
Juergen
Mit Zitat antworten