hallo,
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR> @Guido: Die 130% Regelung trifft nur bei Fremdverschulden zu .Beim Eigenen Kasko Schadensfall wird nur bis maximal Wiederbeschaffungswert ersetzt!! [/quote]
hatte ich anders in erinnerung, aber stimmt leider.
also hier dürfte dann der wiederbeschaffungswert (nicht minus restwert) die höchstgrenze sein. bliebe noch,den fransmann zu stellen.
grüße, guido