Thema: Suche Rat
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Alt 13.08.2007, 18:12
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Zitat:
Zitat von Oliver B Beitrag anzeigen
In unserem Alter bedeutet das nicht selten Nekrophilie
Außerdem als ausgebildeter Volljurist wüßte er dann, was ihn erwartet:


Zitat:
Die Ausübung nekrophiler Handlungen ist in Deutschland strafbar. Sie fällt unter „Störung der Totenruhe“ und kann laut § 168 StGB sowohl mit Geldstrafe als auch mit Haftstrafe belegt werden.
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Gruß


KKarl


Der den Carrera (996) 4S reitet und den 300 TD Turbo liebt
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