Elfertreff.de
 
 
 
 
       

Zurück   Elfertreff - Das 911 & Porsche Forum > Fahrzeugforum für Porsche 911 > Porsche allgemein

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 18.01.2014, 00:18
maxime2 maxime2 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 11.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 25
maxime2 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Rückimport eines Deutschen Fahrzeugs aus der Schweiz

Ich habe schon ein wenig recherchiert, aber keine Antwort auf diesen Spezialfall gefunden. Ein Deutscher Porsche 911 (gebraucht) wird von einem Händler an eine Privatperson in die Schweiz verkauft. Diese Privatperson bietet jetzt diesen Wagen zum Verkauf an. Welche Kosten (Gebühren, Zoll, Steuern) entstehen nun beim Rückimport nach Deutschland (?)
__________________
Porsche Cayenne Turbo MJ 2008 - früher 997 Turbo, 997 GT2, 997 GT2 RS
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 18.01.2014, 01:41
Benutzerbild von CaliCarScout
CaliCarScout CaliCarScout ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 07.2010
Ort: West Coast (USA)
Beiträge: 1.556
CaliCarScout befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Aus meinen unterlagen:

<snip>
Sollte die Einfuhr eines Fahrzeuges aus den anderen drei EFTA-Staaten - Island, Norwegen, Liechtenstein - für Sie in Frage kommen, so dürfen Sie die für die Schweiz gemachten Angaben sinngemäß anwenden, brauchen aber keine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1.

In der Schweiz gibt es nur ein Fahrzeugdokument, den sog. Fahrzeugausweis . Er ist zusammen mit der Originalrechnung bzw. dem Kaufvertrag für die spätere Zulassung in Deutschland besonders sorgfältig aufzubewahren.

Ausfuhr
Bei privaten Käufen zwischen EFTA- und EU-Ländern gibt es so gut wie keine Ausfuhrformalitäten mehr. Wenn die Rückerstattung der Mehrwertsteuer beabsichtigt ist, sollten die Ausfuhr Ihres Fahrzeuges jedoch unbedingt innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf stattfinden und durch das Grenzzollamt des Kauflandes bestätigt werden.


Verzollung
Beim deutschen Grenzzollamt muß das Fahrzeug zur Einfuhr angemeldet werden. Wenn Sie eine Warenverkehrsbescheinigung "EUR.1" vorlegen können, müssen Sie nur 19 % Einfuhrumsatzsteuer auf den Fahrzeugwert zahlen. Wenn der Kaufpreis zu weit vom tatsächlichen Wert des Fahrzeuges abweicht, weil Sie beispielsweise innerhalb der Familie ein Fahrzeug besonders günstig erwerben konnten oder es sogar geschenkt bekommen haben, kann vom Zollamt der tatsächliche Wert zugrunde gelegt werden.


Für Fahrzeuge ohne Warenverkehrbescheinigung, also eventuell für eines, das in Übersee produziert und von Ihnen in der Schweiz gekauft wurde, sind 10 % Zoll und 19 % Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Für Oldtimer, die mindestens 30 Jahre alt und als historisch wertvoll ("sammlungswürdig") zu betrachten sind, kann das Zollamt einen ermäßigten Abgabensatz von nur 7 % festlegen . Erfahrungsgemäß haben aber nur Fahrzeuge, die älter als 50 Jahre sind, Aussicht auf die Ermäßigung, sicher ist sie nur für Fahrzeuge, die vor 1950 gebaut wurden.


Als Nachweis der korrekt erfolgten Einfuhr und der Bezahlung aller Einfuhrabgaben stellt Ihnen das deutsche Zollamt eine sog. Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Zulassung des Fahrzeuges sehr wichtig ist.


Zulassung
Neufahrzeuge, für die eine EU-Typgenehmigung vorliegt, müssen vor der Zulassung nicht bei der Technischen Prüfstelle vorgeführt werden; bei gebrauchten Fahrzeugen mit EU-Typgenehmigung muss eine normale Haupt- und Abgasuntersuchung (§ 29 StVZO) gemacht werden; nur für Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung ist noch die Einzelabnahme nach § 21 der StVZO erforderlich.
</snip>

William
__________________
If you can't fix it with a hammer, it might be an electrical problem!
Mit Zitat antworten
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 09:52 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.6.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2001-2018 by Elfertreff.de - Sämtliche PORSCHE Bezeichnungen und Logos unterliegen dem Copyright der Dr. Ing. h. c. F. Porsche AG ! Das Forum ist ein unabhängiges Forum und hat keinen Bezug zur Porsche AG