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Alt 16.03.2013, 22:52
sir_vival sir_vival ist offline
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sir_vival befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage zur H-Zulassung nach Reimport aus den USA

Moin zusammen,

mein 930 wurde am 20.2.85 in Deutschland zugelassen und ging nach wenigen Tagen in die USA. Von dort habe ich ihn vor einem Jahr wieder nach Hause geholt.
Im Brief steht aber als Datum der Erstzulassung der 1.7.1985.
D.h. ich kann ihn dann auch erst zum 1.7.2015 mit H-Kennzeichen ummelden. Der Unterschied in Steuern und Versicherung bei einer H-Zulassung zum 20.2.2015 dürfte im vierstelligen Eurobereich liegen.

Das Problem ist, das die KFZ Zulassungsstelle keine Daten über die Erstzulassung mehr vorliegen hat und z.B. die Porsche Geburtsurkunde oder eine Bescheinigung der Versicherung nicht als Beweis für die Zulassung am 20.2.1985 akzeptiert.

Muss man das akzeptieren oder habt ihr andere Erfahrungen gemacht?

Das Kennzeichen ist mir bekannt und ich habe sogar mit dem Erstbesitzer telefoniert. Der Original Brief wurde beim Export in die usa eingezogen und er hat leider keine Kopie vorliegen.

Gruß
Claudius
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