Zitat:
Zitat von Dianos
So ist es meiner Kenntnis nach nicht generell. Obige Vorschrift gilt nur für Kats bei Auslieferungszustand. Nachgerüstete Kats können wieder ausgetragen werden.
Gruß
Dianos
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Mein Zitat bezog sich ja auf mit KAT ausgelieferte Autos, siehe Post #36 bzw. #37.
Meinen TÜV-Prüfer habe ich nämlich bei der H-Abnahme auch gefragt, ob ich den KAT entfernen könnte.
Er verneinte dies da es sich um einen Werkskat handelt, das Fahrzeug also so ausgeliefert wurde und so unabhängig vom H-Kennzeichen diese Fahrzeug immer mit KAT zur AU muss.
Ist übrigens ein USA-Auto.
Ich habe aber auch schon Fällen gehört wo der TÜV bei der Abnahme von USA-Autos die dann keinen KAT mehr hatten bei diesen auch die Abnahme erteilt hat.
Bei mir ist jedenfalls im Schein auch die 98 für H-Zulassung Oldtimer eingetragen, beim Typschlüssel zu 3 die 000 und im Schein steht wie 0583 Typ 397.
Und zu jedem TÜV gibt's ne AU mit KAT, gerade gehabt im November.
Nachträglich eingebaute KATs kann man bestimmt wieder ausbauen beim H-Kennzeichen, das wäre ja Rückführung in den Originalzustand.
Ob man das Gestinke will ist eine andere Frage...
Gruß Tom
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Seit 03/2015: 911 Carrera, EZ 07/1985, 3,2l, 207 PS mit Werkskat, Coupé schwarz/schwarz
Von 06/2012 - 09/2014: 911 Carrera, EZ 04/1987, 3,2l, 218 PS mit Werkskat, Targa in Uniblau