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Alt 25.09.2003, 22:34
Holgi911 Holgi911 ist offline
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Beiträge: 286
Holgi911
Beitrag Rechtliche Frage zum Baujahr

Hab mal ne kurze Frage:

Wenn in einem Kaufvertrag zw. 2 Privatleuten ein Baujahr ausgewiesen ist, was dem EZ Datum entspricht, aber die Seriennummer des Fahrzeuges in Jahr früher ist,
kann ich da was rechtlich im Falle eines Falles (Fahrzeug wurde gekauft, wird aber erst noch in der Werkstatt angeschaut)unternehmen ?

EZ 07/92 , Bj. Lt SR# 91, 964er
Wird die Seriennummer bei nem Modellwechsel (der Schlüssel fürs Jahr) gewechselt oder beim Kalenderjahr ?

__________________
Cu,
Holger

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