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  #1  
Alt 19.12.2013, 20:14
Benutzerbild von Einstieg
Einstieg Einstieg ist offline
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Einstieg befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Zitat von Harley - de
-> hier noch ein Tipp bzgl. des H-Kennzeichens ... es gilt nur das Jahr nicht der Monat :-). d.h. man kann bereits im Januar die H-Zulassung durchführen

Zitat von B - man
habe ich das richtig verstanden? Heißt das, ich kann mein G-Modell (EZ: 18.04.1984) bereits ab 01.01.2014 beim TÜV zwecks Oldtimerzulassung vorfahren? Das wäre ja fantastisch.


Hallo Harley - de,
das entscheiden die Zulassungsstellen nach wie vor nach eigenem Ermessen.

Hallo Jo,
Die einem nehmen das Jahr.
Die anderen sogar exakt den Tag 30 Jahre nach der ersten Zulassung, so geschehen hier in meiner Heimat.
Frag mal bei Deiner Zulassungsstelle.
Luftgekühlte Grüße aus der Klingenstadt
Bernd
__________________
"Porsche fährt man nie aus Vernunft sondern immer aus Überzeugung"
911 SC, 9/78, 180 PS, RdW Coupe`,TL, Ganzleder, Schiebedach, RSR Felgen 9 u. 11 J, Reifen 225/50/15 u. 285/40/15, 295 tkm ohne Motorrevision, H - Zulassung, 46 Jahre in meinem Besitz "matching numbers"
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  #2  
Alt 19.12.2013, 20:27
harley-de harley-de ist offline
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harley-de befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Da ich noch ein altes Wohnmobil (Hymermobil 650 BJ 83) besitze, bin ich auch dort in einschlägigen Foren unterwegs. Und auch dort ist das H-Kennzeichen ein viel diskutiertes Thema. Die Aussage dort nach was weiss ich für einen Paragraphen war eben ....H-Kennzeichen gilt das Jahr nicht der Monat.

Und dieses Jahr war es bei meinem soweit, BJ. 08/83 - H Kennzeichen seit 03/13 vorher hatte ich keine Zeit und habe unserem Staat diese 3 Monate Steuerersparnis geschenkt.

On das in anderen Landkreisen anders gehandhabt wird, kann ich natürlich nicht sagen.
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  #3  
Alt 21.12.2013, 18:08
Benutzerbild von B-Man
B-Man B-Man ist offline
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Beiträge: 334
B-Man befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
exakt 30 Jahre alt

harley-de,

diesen Satz habe ich mehrmals gelesen, aber nicht verstanden.

Zitat:
Zitat von harley-de Beitrag anzeigen
... Die Aussage dort nach was weiss ich für einen Paragraphen war eben ...
Als ich heute bei der Zulassungsstelle angerufen habe, hat man mir gesagt "30 Jahre alt bedeutet 30 Jahre alt und nicht 29 Jahre und 364 Tage". Es liegt dann wohl im Ermessen der Zulassungsstelle, wie Bernd vermutet.

Gruß

J.
__________________
Wenn ich will, dann kann ich meinen Porsche auch mit unter 9 l/100km fahren. Aber das ist doch Benzinverschwendung.
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  #4  
Alt 21.12.2013, 19:41
harley-de harley-de ist offline
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Beiträge: 78
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Zitat:
Zitat von B-Man Beitrag anzeigen
harley-de,

diesen Satz habe ich mehrmals gelesen, aber nicht verstanden.



Als ich heute bei der Zulassungsstelle angerufen habe, hat man mir gesagt "30 Jahre alt bedeutet 30 Jahre alt und nicht 29 Jahre und 364 Tage". Es liegt dann wohl im Ermessen der Zulassungsstelle, wie Bernd vermutet.

Gruß

J.
Tja leider passiert das in deutschen Behörden immer wieder ....Sturköpfe, Pedanten, teilweise Nichtswisser -> ein typisch anderes Beispiel ist ja die Sache mit der Erstzulassung und dem Baujahr, wenn ich da an Erzählungen von Kollegen denke, ich wäre wahrscheinlich hinter den Tresen gesprungen und hätte die Lady am Kragen gepackt.
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  #5  
Alt 11.04.2014, 13:14
duniel3000 duniel3000 ist offline
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Beiträge: 88
duniel3000 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Dank für Super-Beschreibung

Mensch, das ist mal ein Info-Hammer!

Habe mich gleich gefragt, warum ich diesen thread nicht schon bei meinen vorigen Suchen gefunden habe, zb auch bzgl der verschiedenen Seiten auf denen man nach dem Auto suchen kann.

Bei der Auslandsüberweisung habe ich nach ein paar Vergleichen currencyfair.com genommen. Ging sehr flott und alles online.

Bzgl. der Meldung gem. §59ff Außenwirtschaftsverordnung für die Auslandsüberweisung sagte mir die Dame an der 0800er Nummer der Bundesbank gerade, daß diese bei einem Autoimport nicht erforderlich sei.

Gruss
Daniel
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