31.12.2017, 15:30
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[quote=Einstieg;209496]
Zitat:
Zitat von Thorsten 911
Hallo zusammen!
Kann man denn nicht eigentlich diesen ganzen Amirotz rausschmeißen!
Der KAT ist eingetragen und das Abgasverhalten darf sich nicht verschlechtern
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Wieso nicht, wenn er H-Kennzeichen hat, ist es doch egal, oder? Ich denke, dass es nur dann Probleme gibt, wenn der US 911 schon vorher noch ohne H-Kennzeichen in D zugelassen gewesen ist, oder? Wenn der Kat vor erstmaliger Zulassung mit H Kz in D schon raus ist, dürfte das doch kein Problem sein, oder?
Wenn die Lambdaregelung bei den US SCs nicht mehr richtig funktioniert, dann sollte das Taktventil 50/50 takten. Die regelung ist dann fest eingestellt. Führt nicht zu messbarem Mehrverbrauch, ggfs. untenrum etwas fetter und oben fehlt dann wohl ein wenig, weil das Taktventil afaik von 30-70% taktet.
Gruss, Thomas
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81er ex-US 911 SC Coupé, platinmet., Schiebedach, K-Leder sw., Turboheckflügel & -spoiler, NSW, 7/8er 16" Maxilite, Bilstein Fw, 915/61, 930/16 o.Kat, WebCam 20/21 NW, Dansk 92.502SD, 123 Ignition, Seine Systems Gate Shift Kit, orig. Porsche SWV
„Nicht das Auto verdirbt den Charakter, aber wer keinen Charakter hat, sollte nicht Auto fahren.“ Ferdinand Porsche
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31.12.2017, 15:56
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Wieso nicht, wenn er H-Kennzeichen hat, ist es doch egal, oder? Ich denke, dass es nur dann Probleme gibt, wenn der US 911 schon vorher noch ohne H-Kennzeichen in D zugelassen gewesen ist, oder? Wenn der Kat vor erstmaliger Zulassung mit H Kz in D schon raus ist, dürfte das doch kein Problem sein, oder?
Gruss, Thomas[/quote]
Hallo Thomas,
der Elfer wurde hier mit KAT zugelassen, egal ob mit oder ohne H - Kennzeichen.
Du wirst keinen TÜV finden, der den KAT austrägt.
Luftgekühlte Grüße
Bernd
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31.12.2017, 17:03
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Hallo Thomas,
der Elfer wurde hier mit KAT zugelassen, egal ob mit oder ohne H - Kennzeichen.
Du wirst keinen TÜV finden, der den KAT austrägt.
Luftgekühlte Grüße
Bernd[/quote]
Och! Das würde ich jetzt mal so nicht sagen!
Also mir würde so ein Kram auf die Nerven gehn und das Teil würde über kurz oder lang rausfliegen. Das ist in meinen Augen bei so einem Oldie unnötiger als eine Klimaanlage. Die kühlt wenigstens noch. Und wenn sie hin ist fliegt sie auch raus.
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Geändert von Thorsten 911 (31.12.2017 um 17:22 Uhr).
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31.12.2017, 18:06
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Hi Bernd.
Ich meine mich zu erinnern, dass im Porsche Datenblatt zu meinem SC (habe es gerade nicht im Zugriff), welches man zur Zulassung braucht, als Schlüsselnummern fürs Abgas "00" eingetragen ist - und das ist das, was letztlich hierzulande zählt. Ich interpretiere das so, dass ich den Kat rausreissen kann und mit H-Kennzeichen ohne Kat legal in D unterwegs sein kann.
Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Schadstoffschl%C3%BCssel
Gruß & guten Rutsch ins neue Jahr!
Thomas
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31.12.2017, 19:30
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Also unter der Nr14. für die Schadstoffeinstufung steht bei mir Oldtimer drinn!
Oldtimer – erhalten unabhängig von der bisherigen Emissionsklasse anstelle einer Schlüsselnummer den Wert 0098 und in Feld 14 den Eintrag „Oldtimer“.
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Geändert von Thorsten 911 (31.12.2017 um 19:33 Uhr).
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31.12.2017, 22:51
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Hallo,
die Schlüsselnummer ist nur die Grundlage zur Bemessung der Kfz-Steuer.
Ansonsten gilt: Nur Benziner mit EZ vor dem 01.07.1969 sind von der Abgasuntersuchung befreit.
Bei Auslieferungszustand mit Kat kann der Kat nicht ausgetragen werden und ohne Kat ist eine legale AU nicht möglich. Grundlage hierfür liefert § 19.3 StVZO
http://www.fehling.de/pdf/arbeitsanw...ngsabnahme.pdf
Auf den Seiten 22 und 23 wird auf die "Änderungsabnahmen bei Verschlechterung des Abgasverhaltens" eingegangen:
"Die Betriebserlaubnis eines Kraftfahrzeugs erlischt, wenn sich das Abgasverhalten verschlechtert. [...] Eine Verschlechterung des Abgasverhaltens tritt ein, wenn die mit der Betriebserlaubnis nachgewiesene Abgasvorschrift durch die vorgenommene Änderung nicht mehr eingehalten wird."
Grüße, Armin
Geändert von summit (31.12.2017 um 22:55 Uhr).
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01.01.2018, 04:22
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Zitat:
Zitat von summit
Hallo,
die Schlüsselnummer ist nur die Grundlage zur Bemessung der Kfz-Steuer.
Ansonsten gilt: Nur Benziner mit EZ vor dem 01.07.1969 sind von der Abgasuntersuchung befreit.
Bei Auslieferungszustand mit Kat kann der Kat nicht ausgetragen werden und ohne Kat ist eine legale AU nicht möglich. Grundlage hierfür liefert § 19.3 StVZO
http://www.fehling.de/pdf/arbeitsanw...ngsabnahme.pdf
Auf den Seiten 22 und 23 wird auf die "Änderungsabnahmen bei Verschlechterung des Abgasverhaltens" eingegangen:
"Die Betriebserlaubnis eines Kraftfahrzeugs erlischt, wenn sich das Abgasverhalten verschlechtert. [...] Eine Verschlechterung des Abgasverhaltens tritt ein, wenn die mit der Betriebserlaubnis nachgewiesene Abgasvorschrift durch die vorgenommene Änderung nicht mehr eingehalten wird."
Grüße, Armin
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Genau, einmal KAT, immer KAT...
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Seit 03/2015: 911 Carrera, EZ 07/1985, 3,2l, 207 PS mit Werkskat, Coupé schwarz/schwarz
Von 06/2012 - 09/2014: 911 Carrera, EZ 04/1987, 3,2l, 218 PS mit Werkskat, Targa in Uniblau
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01.01.2018, 10:43
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Hallo zusammen,
müsste es dann nicht auch Ärger geben, wenn man beim SC die Zusatzluftpumpe rausschmeisst?!
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Gruß, Peter
911 SC 01/1981 grandprixweiss, 7+8x16er Füchse, Bilstein B6, SSI
Threema: KPH5UBWT
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01.01.2018, 12:22
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Zitat:
Zitat von tomhammer
Genau, einmal KAT, immer KAT...
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So ist es meiner Kenntnis nach nicht generell. Obige Vorschrift gilt nur für Kats bei Auslieferungszustand. Nachgerüstete Kats können wieder ausgetragen werden.
Gruß
Dianos
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01.01.2018, 12:41
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911
Zitat:
Zitat von hoppepit
Hallo zusammen,
müsste es dann nicht auch Ärger geben, wenn man beim SC die Zusatzluftpumpe rausschmeisst?!
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Hallo Peter,
die Sekundärluftpumpe war für die RdW nicht vorgeschrieben, wurde aber, da in den USA erforderlich, der Einfachheit halber auch in die RdW eingebaut.
Daher kann man sie hier auch ohne Probleme ausbauen.
Luftgekühlte Grüße
Bernd
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Geändert von Einstieg (01.01.2018 um 13:09 Uhr).
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01.01.2018, 13:08
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Zitat:
Zitat von Einstieg
Hallo Peter,
die Sekundärluftpumpe war für die RdW nicht vorgeschrieben, wurden aber, da in den USA erforderlich, der Einfachheit halber auch in die RdW eingebaut.
Daher kann man sie hier auch ohne Probleme ausbauen.
Luftgekühlte Grüße
Bernd
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Danke für die Info, Bernd!
Wieder was dazugelernt.
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01.01.2018, 17:38
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Frohes neues Jahr Euch allen!
Ähh...müsste hier nicht unterschieden werden, ob es sich bei den Autos, die zur H-Zulassung anstehen, nicht unterschieden werden, ob die EZ in Deutschland oder USA (oder sonstwo außer Deutschland) haben und ferner ob es sich um einen nachgerüsteten Kat handelt oder ob er bereits ab Werk vorhanden gewesen ist? Wenn ich mich recht erinnere, dann steht im Datenblatt meines SC nichts von einem Kat, die Abgasklasse wie gesagt ist "00" und wird ja beim HKZ dann auf "98" umgeschlüsselt.
Also:
* EZ ohne Kat in Deutschland => kann bleiben
* EZ ohne Kat in Deutschland, jedoch nachgerüstet => Kat kann bei H Kennzeichen ausgebaut werden, da so original ausgeliefert
* EZ mit Kat in Deutschland => Kat muss bleiben (da so ausgeliefert)
* EZ ohne Kat außerhalb Deutschland => kein Kat, jedoch nachrüstbar, spielt aber keine Rolle fürs H-Kennzeichen, es empfiehlt sich, den Kat erst nach dem HKZ einzubauen, dann gehe ich aber auch davon aus, dass dann der Kat aber auch zugelassen sein muss (ABE/Gutachten) und eingetragen werden, oder?
* EZ mit Kat außerhalb Deutschland, Zulassung nach 30 Jahren erstmalig in D mit HKZ => Kat kann bei HKZ in D raus oder nicht???
* EZ mit Kat außerhalb Deutschland, Zulassung nach 30 Jahren erstmalig in D mit HKZ, parallel wurden dieselben Fahrzeuge aber in Deutschland ohne Kat ausgeliefert => Kat kann bei HKZ in D raus oder nicht???
Streitfrage - wo steht das geschrieben, dass das Fahrzeug einen Kat hatte? Im Porsche Datenblatt steht imho nichts darüber. Es kommt auch auf die EG Typgenehmigung an. Wenn die erstmalig mit Kat erfolgt ist, dann hat sich jede Diskussion bei dem betreffenden KFZ erübrigt.
Und generell steht der TÜV umwelttechnischen Verbesserungen ja offen gegenüber, man kann also generell einen nicht vorhandenen Kat nachrüsten, muss jeder für sich selbst entscheiden. Muss der Kat dann wie gehabt eine ABE oder zumindest ein Gutachten haben und eingetragen sein? Ich denke, ja. Wünschenswert wäre aber eine etwas laxere Handhabe seitens der Rennleitung und des Gesetzgebers.
Gruß, Thomas
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Geändert von Schulisco (01.01.2018 um 18:22 Uhr).
Grund: Weitere Alternativen hinzugefügt
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01.01.2018, 21:08
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Meiner ist ein ex US 1982er mit 930/16 Motor und hatte bei Voll- und H-Abnahme einen G-Kat. Die Zulassung erfolgte mit H-Kennzeichen und der Eintrag bei Schadstoffklasse lautet 98/Oldtimer.
Somit jetzt egal ob KAT weiter drin ist oder ausgebaut wurde. Ich hatte erst den KAT nach Anmeldung gegen einen normalen Vorschalldämpfer getauscht und jetzt alles auf SSI umgerüstet.
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01.01.2018, 22:22
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Zitat:
Zitat von AndrewCologne
Meiner ist ein ex US 1982er mit 930/16 Motor und hatte bei Voll- und H-Abnahme einen G-Kat. Die Zulassung erfolgte mit H-Kennzeichen und der Eintrag bei Schadstoffklasse lautet 98/Oldtimer.
Somit jetzt egal ob KAT weiter drin ist oder ausgebaut wurde. Ich hatte erst den KAT nach Anmeldung gegen einen normalen Vorschalldämpfer getauscht und jetzt alles auf SSI umgerüstet.
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Hi Andrew.
D.h. die EZ in D fand erst nach 2012 bzw. nach der EZ in USA statt oder war er schon vor dem HKZ in D zugelassen? Und hat man Dir das nocheinmal separat bestätigt, dass es rechtens ist, nach der Erteilung des KZ den Kat auszubauen?
Gruß, Thomas
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Geändert von Schulisco (01.01.2018 um 22:31 Uhr).
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02.01.2018, 00:25
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Zitat:
Zitat von Schulisco
Hi Andrew.
D.h. die EZ in D fand erst nach 2012 bzw. nach der EZ in USA statt oder war er schon vor dem HKZ in D zugelassen? Und hat man Dir das nocheinmal separat bestätigt, dass es rechtens ist, nach der Erteilung des KZ den Kat auszubauen?
Gruß, Thomas
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EZ in den USA 1982 und nach Reimport in D dann H-Gutachten, Vollabnahme und EZ mit Schlüsselnr. 98.
Im Schein steht kein Kat drin, beim TÜV demnach ohne den KAT kein Problem gehabt.
Keiner gibt Dir so eine o.g. Bestätigung, aber habe noch nie von einem Problem gehört.
Es gibt da in einem anderen Forum einen lustigen Thread wo jemand mit der sicheren Gefahr der Aberkennung des H-Kennzeichens drohte und ... solche Halter dann sogar als Steuerhinterzieher beschuldigt. :-))
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