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  #1  
Alt 07.01.2013, 17:53
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tomhammer tomhammer ist offline
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tomhammer befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Eintragungsfähigkeit Maxilite Fuchs-Replika

Hallo zusammen,

Flojo's Antwort finde ich interessant.

Ich habe nämlich sowohl beim TÜV Rheinland (ich wohne in Köln) nachgefragt als auch beim TÜV Nord (als ich an der Nordsee in Urlaub war) und beide haben mir übereinstimmend ohne voneinander zu wissen geanwortet, dass eine Eintragung nur mit Festigkeitsgutachten (und genau das gibt es nur von Maxilite, siehe mein Beitrag weiter oben, GA als Anlage) nicht mehr zulässig ist.

Hierzu auch folgender Link:
http://www.vdat.org/news/raedereintragungen.php

Da weisst der Verband der Automobiltuner darauf hin, dass die Eintragung nur mit Festigkeitsgutachten nicht mehr zulässig ist.

Das der TÜV-Süd solche Eintragungen noch macht, finde ich da erstaunlich.

Wenn dem aber so ist, gut zu wissen, dann lohnt vielleicht ein Weg ins Hoheitsgebiet des TÜV Süd.
Denn die Aussage des von mir befragten Prüfers war auch, Eintragungen kann man überall in Deutschland vornehmen lassen, nicht zwingend am Ort der Zulassung.

Interessant finde ich auch warum man nicht bereits mit vormontierten Felgen dorthin fahren kann, beim Sportlenkrad oder sonstigen eintragungspflichtigen Teilen mache ich das doch auch.

Ich darf ja sogar mit abgemeldetem Fahrzeug auf direktem Wege zur Zulassungsstelle fahren um es dort anzumelden.

So, jetzt bin ich gesopannt, insbesondere auch auf Beiträge von Leuten die die Maxilite bereits eingetragen haben.

Gruß Tom
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  #2  
Alt 08.01.2013, 09:14
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Flojo Flojo ist offline
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Flojo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Nun, ich glaube es ehrlich gesagt auch erst, wenn ich es selbst auf dem Papier sehe.

Zitat:
Zitat von tomhammer Beitrag anzeigen
Interessant finde ich auch warum man nicht bereits mit vormontierten Felgen dorthin fahren kann, beim Sportlenkrad oder sonstigen eintragungspflichtigen Teilen mache ich das doch auch.
Obacht, Äpfel und Birnen!

a) Eintragung ist nicht gleich Abnahme!
Eine Eintragung (kann) erfolgt NACH der Abnahme durch den TüV.
Es gibt auch eintragungsfreie Teile, wo lediglich die Abnahme mit der ABE mitzuführen ist.

b)
Anbauten, die Abnahmepflichtig sind, wo die Teile aber eine KBA haben und einer Abnahme nichts im Wege steht (weil regelkonform montiert), können vormontiert auf dem Weg zum Tüv bewegt werden.

Teile, die eine Einzelabnahme benötigen, weil abweichend verwendet oder Teile, welche nur ein Teile-/Festigkeitsgutachten aber keine KBA/ABE haben, führen zum absoluten erlöschen der Fahrzeug-ABE bei Verwendung im öff. Straßenverkehr!
__________________
Gruß, Flo (911SC, '79)
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  #3  
Alt 08.01.2013, 15:07
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tomhammer tomhammer ist offline
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Hallo Florian,

zu den verschiedenen Stufen der Eintragungsfähigkeit, klar den Unterschied zwischen ABE und Gutachten kenne ich.

Aber selbst bei einer Einzelabnahme eines ganzen Fahrzeugs, also ein Umbau z.B. muss ich doch die direkte Fahrt zum TÜV oder einer anderen Prüforganisation auf eigener Achse antreten dürfen.

Einen Komplettumbau z.B. diese fürchterlichen Ferarri-Umbauten auf Käfer-Chassis kann ich ja schlecht vor Ort erst vornehmen.

Das die ABE für ein zugelassenes Fahrzeug bei Dauerbetrieb mit nicht eingetragenen Bauteilen erlischt ist nachvollziehbar.

Aber die einmalige, direkte Anfahrt muss doch nach Anbau gestattet sein, oder?

Immer geht das auf jeden Fall mit roter Nummer soweit ich weiss.

Verwirrte Grüße

Tom
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  #4  
Alt 09.01.2013, 09:42
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Flojo Flojo ist offline
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Ggf. kann das Jemand aufklären, aber ich kenne das so, dass man dann das zu prüfende Objekt auf nem Hänger anliefert.
Wohlgemerkt, es geht um Dinge, die keine ABE/KBA haben.

Dein als Beispiel erwähnter Komplettumbau ist rechtlich erstmal ohne Segen der StVZO und ohne wirklichen Versicherungsschutz.
Lies mal das Kleingedruckte in den Policen der Kurzzeit-/Überführungskennzeichen.
__________________
Gruß, Flo (911SC, '79)
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  #5  
Alt 09.01.2013, 12:54
911SC_80 911SC_80 ist offline
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911SC_80 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Moin Jungs und Mädels

vielleicht kann ich etwas Licht ins Dunkel bringen, wobei das Gesagte für Hamburg zählt ...... andere Bundesländer evtl. andere Sitten

Da ich ja nun in einigen Tagen die (in Hamburg sagt man) Bauratabnahme vor mir habe, habe ich mal eben zu Hörer gegriffen und mich erkundigt

Mein 11er aus USA ist noch nicht zugelassen, ich kann mit roter Nummer oder Kurzzeitkennzeichen, oder ganz umständlich mit Trailer, zum TÜV.

Ist das Fahrzeug dann zugelassen und ich möchte die besagten Felgen abnehmen lassen, darf ich auf dem DIREKTEN Weg zur TÜV-Stelle fahren.
Die Betonung liegt auf direkt, also nicht noch Spritztour zur Freundin o.Ä. ohne das der Versicherungsschutz in Gefahr ist.

Diese Info habe ich vom Leiter der TÜV-Stelle und kann somit für Hamburg als Verbindlich angesehen werden.

verregnete Grüße aus Hamburg
Mario
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  #6  
Alt 09.01.2013, 14:23
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tomhammer tomhammer ist offline
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Moin zusammen,

@Flojo:
Da habe ich mich unpräzise ausgedrückt, bei so einem Totalumbau ist die Anfahrt natürlich nur mit roter Nummer und Kurzzeitversicherung möglich.
So hatte ich das gemeint bzw. ich kenne das so.
Nach meiner Kenntnis geht es ja gerade um Fahrzeuge bei denen noch festgestellt werden muss, ob sie der STVZO entsprechen.

Und beim zugelassenen Fahrzeug, wenn ich dann etwas ändere, kann ich auf direktem Weg zum TÜV bzw. der zuständigen Prüforganisation auf Achse vorfahren.
Aber eben auch nur diesen direkten Weg, genau wie Mario das gerade bestätigt hat.

Das heisst, ich montiere die Maxilite's und düse zum TÜV.

Sagt der TÜV ja, ist alles ok, sagt der TÜV nein, geht's auf direktem Weg wieder nach Hause und Rückrüstung ist angesagt ohne das Fahrzeug weiter im Verkehr zu bewegen.

Was mich nun noch bewegt ist, wer hat die Dinger bei welchem TÜV,Dekra, GTÜ etc. und in welcher Stadt, Landkreis etc. eingetragen bekommen.

TÜV Rheinland und TÜV Nord sagen ja definitiv nein.

Wenn der TÜV Süd in Frankfurt sagt jawohl, die tragen wir ein, dann überlege ich von Köln nach Frankfurt zu kommen um die Dinger eintragen zu lassen.

Gruß aus Köln

Tom

PS: Hat jemand bei einer 8 x 16 hinten mit 225/50/16 eigentlich noch Spurverbreiterungen drauf beim 3,2l Carrera 1?
Falls ja wie breit und welches System (andere Radbolzen oder eigene Verschraubung)?

Geändert von tomhammer (09.01.2013 um 14:25 Uhr). Grund: Reifenbreite war falsch angegeben
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  #7  
Alt 09.01.2013, 21:17
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Flojo Flojo ist offline
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Flojo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Zitat:
Zitat von tomhammer Beitrag anzeigen
PS: Hat jemand bei einer 8 x 16 hinten mit 225/50/16 eigentlich noch Spurverbreiterungen drauf beim 3,2l Carrera 1?
Falls ja wie breit und welches System (andere Radbolzen oder eigene Verschraubung)?
Wenn, dann DRM-System, ggf 15mm/Seite bei gebördelter Kannte
__________________
Gruß, Flo (911SC, '79)
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Geändert von Flojo (09.01.2013 um 21:24 Uhr).
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  #8  
Alt 11.03.2013, 22:43
Hei Hei ist offline
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Hei befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
ich habe sie auch nicht eingetragen bekommen.

Hallo miteinander,
ich habe die maxilite auch beim TÜV angefragt und würde sie in Berlin nicht eingetragen bekommen. Als Hersteller muss man zertifiziert sein, d.h. man weist damit nach, dass die gesamte Serie den Qualitätsanforderungen entspricht. Maxilite ist gemäß berliner TÜV nicht als Hersteller gelistet und demnach wahrscheinlich nicht zertifiziert.
Ich habe mehrfach bei maxilite angefragt, aber nie eine Antwort bekommen (schriftlich und telefonisch).
Meine Werkstatt PST in Berlin hat mir auch dringend abgeraten. Problem ist der Versicherungsschutz, nicht die wahrscheinliche Qualität...

Ich benötige auch 16 Zoll-Felgen als Sommerbereifung, habe auf den 15 Zöllern Winterreifen, da ich nicht mal mehr Sommerreifen bekommen habe ;-(
Für Tips bin ich dankbar...
Ciao
Hei
__________________
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  #9  
Alt 08.04.2013, 22:44
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tomhammer tomhammer ist offline
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tomhammer befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Eintragung Maxilite 7J16 mit 205/55 16 bzw. 8J16 mit 225/50 16

Moin Gemeinde,
so, bin heute gerade vom TÜV Süd in Freiburg zurück gekommen.
Auf meinem Wagen sind die Maxilite Felgen (Gutachten siehe http://elfertreff.de/showthread.php?t=21029) nunmehr eingetragen, Herrn Mayer vom TÜV Süd in Freiburg sei Dank.
Danke auch noch mal an Forenmitglied Age911, er hatte mir eine Kopie seines Gutachtens zur Verfügung gestellt.

De facto ist es so, dass Felgen nur mit Festigkeitsgutachten nicht eingetragen werden dürfen.

Herr Mayer hat aber wohl Qualitätssicherungsunterlagen der Fa. Maxilite.
Deshalb spricht nichts gegen eine Eintragung, da damit sichergestellt ist, das dauerhafte Qualität vorhanden ist.
Er war sehr angetan von dem Hersteller Maxilite.

Ich bin auch zufrieden da die Felgen gut aussehen, sich gut wuchten lassen und auch gut laufen.
Jetzt weiss ich ja auch das die Qualität dauerhaft geprüft ist, also keine Bedenken die Felgen zu fahren zumal sie ja jetzt auch eingetragen sind.

Allerdings konnte die Eintragung nur vor Ort erfolgen.
Ich habe das genutzt um eine Ausflug in den Schwarzwald zu machen.
Schwarzwaldhochstrasse, sehr geil mit dem Elfer

Ich halte die Felgen für eine gute Alternative zu Original Fuchsfelgen, zumal die 7 Zoll nur minimal schwerer sind und die 8 Zoll genauso schwer.
Die Original Füchse werden ja auch immer rarer und immer teurer.

Ich will damit keine Diskussion führen zum Thema Schmiedefelgen vs. Gußfelgen oder alt zu neu, dass muss jeder selber wissen.

Ich bin jedenfalls zufrieden und dank des Forums legal mit den Felgen unterwegs.

Wer also auch mit dem Gedanken spielt und in der Nähe von Freiburg wohnt...

Luftgekühlte Grüße aus Köln von Tom der immer noch grinst wegen der geilen Kurven im Schwarzwald

Geändert von tomhammer (10.04.2013 um 13:50 Uhr). Grund: Thread/Link zum Gutachten ergänzt
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  #10  
Alt 09.04.2013, 10:37
Benutzerbild von Käptn Haddock
Käptn Haddock Käptn Haddock ist offline
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Käptn Haddock befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Die original Fuchsfelgen sind schön leichte Felgen, dabei nimmt man in Kauf, dass die Optik, nett ausgedrückt, eher bescheiden ist. Ich habe mich daher lieber für dreiteilige BBS-Felgen 7 und 8' entschieden, die noch einen Tick leichter als die Fuchsfelgen sind, aber das is natürlich persönliche Geschmackssache.

Aber warum jemand irgendwelche Felgen mit der Optik der Fuchsfelgen haben will ist mir schleierhaft. Glaubt mir, solange man diese nachgemachten Fuchsfelgen fahrt, der Wunsch nach richtigen Fuchsfelgen wird nicht nachlassen zu bohren, auch wenn man jetzt tapfer sagt: Das genügt mir. was andere denken ist mir egal usw. Nachgemacht ist nachgemacht und bleibt nachgemacht.

(Kann man sich ja gleich einen 911RS made in China kaufen, für 10 k€)

Gruß - Christoph
__________________
Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit

911 Carrera Coupé, 3,2 l - 218 PS; Bj. '89; Schiebedach, Entenbürzel, 3-teilige BBS-Felgen, Bilstein Sport-Straße, DP-11
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  #11  
Alt 09.04.2013, 10:53
Benutzerbild von tomhammer
tomhammer tomhammer ist offline
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tomhammer befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hallo Christoph,

da kann ja jeder seine Meinung zu haben.

Bei mir war es so, dass der Vorbesitzer die Felgen bereits montiert hatte.
Ich habe noch einen Satz 6 bzw. 7 Zoll-Füchse, im Keller liegen.

Wie gesagt, die Dinger sehen gut aus, funktionieren genauso wie die Originale, und waren schon da.

Da hab' ich mich gefragt, warum 1.200,- € ausgeben für 2 Stück 8x16 Fuchsfelgen plus Aufbereitung des gesamten Satzes für 600,- € bis 800,- € wenn eine einfache Eintragung genügt.

Für mich ist der Elfer ein Fahrauto, quasi im Alltagsbetrieb, ohne Winter (Salz/Schneefall).
Ich bin in einem Jahr bereits 10.000 km gefahren und das bei einer Gesamtlaufleistung von mittlerweile fast 282.000 km.

Ich kann aber auch verstehen, wenn einer sagt, das ist mein ganz besonderer Schatz, da muss alles original sein, ich fahre nur zu besonderen Gelegenheiten und erfreue mich auch nur an dem Gedanken überhaupt einen zu haben.

Jeder wie er mag.

Das hier war nur gedacht falls jemand die gleiche Problematik wie ich hat, so kann man die Felgen eintragen lassen und der Sicherheit ist auch genüge getan.

Gruß Tom
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  #12  
Alt 05.07.2014, 15:23
Misteru Misteru ist offline
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Zitat von tomhammer Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

Flojo's Antwort finde ich interessant.

Ich habe nämlich sowohl beim TÜV Rheinland (ich wohne in Köln) nachgefragt als auch beim TÜV Nord (als ich an der Nordsee in Urlaub war) und beide haben mir übereinstimmend ohne voneinander zu wissen geanwortet, dass eine Eintragung nur mit Festigkeitsgutachten (und genau das gibt es nur von Maxilite, siehe mein Beitrag weiter oben, GA als Anlage) nicht mehr zulässig ist.

Hierzu auch folgender Link:
http://www.vdat.org/news/raedereintragungen.php

Da weisst der Verband der Automobiltuner darauf hin, dass die Eintragung nur mit Festigkeitsgutachten nicht mehr zulässig ist.

Das der TÜV-Süd solche Eintragungen noch macht, finde ich da erstaunlich.

Wenn dem aber so ist, gut zu wissen, dann lohnt vielleicht ein Weg ins Hoheitsgebiet des TÜV Süd.
Denn die Aussage des von mir befragten Prüfers war auch, Eintragungen kann man überall in Deutschland vornehmen lassen, nicht zwingend am Ort der Zulassung.

Interessant finde ich auch warum man nicht bereits mit vormontierten Felgen dorthin fahren kann, beim Sportlenkrad oder sonstigen eintragungspflichtigen Teilen mache ich das doch auch.

Ich darf ja sogar mit abgemeldetem Fahrzeug auf direktem Wege zur Zulassungsstelle fahren um es dort anzumelden.

So, jetzt bin ich gesopannt, insbesondere auch auf Beiträge von Leuten die die Maxilite bereits eingetragen haben.

Gruß Tom
Wenn man mit einem abgemeldeten Fahrzeug auf der Straße fährt, hat man keinen Versicherungsschutz. Wenn etwas passiert, ist man richtig am Ar...h.
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  #13  
Alt 05.07.2014, 18:36
foa foa ist offline
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Zitat:
Ich darf ja sogar mit abgemeldetem Fahrzeug auf direktem Wege zur Zulassungsstelle fahren um es dort anzumelden.
also so wurde es mir auch erklärt, von meinem Versicherer...

und würde/habe ich auch schon gemacht...

Frank...
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  #14  
Alt 05.07.2014, 19:19
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Einstieg Einstieg ist offline
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911

Zitat:
Zitat von foa Beitrag anzeigen
also so wurde es mir auch erklärt, von meinem Versicherer...

und würde/habe ich auch schon gemacht...

Frank...
Hallo,
dann sollte man auch die Voraussetzungen nennen.

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Luftgekühlte Grüße
Bernd
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  #15  
Alt 05.07.2014, 20:45
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foa befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Zitat:
mit abgemeldetem Fahrzeug auf direktem Wege zur Zulassungsstelle fahren um es dort anzumelden.
ohne Erbsenzählen aber genauer geht doch nicht oder

Gruß Frank...
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