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  #1  
Alt 16.03.2013, 22:52
sir_vival sir_vival ist offline
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sir_vival befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage zur H-Zulassung nach Reimport aus den USA

Moin zusammen,

mein 930 wurde am 20.2.85 in Deutschland zugelassen und ging nach wenigen Tagen in die USA. Von dort habe ich ihn vor einem Jahr wieder nach Hause geholt.
Im Brief steht aber als Datum der Erstzulassung der 1.7.1985.
D.h. ich kann ihn dann auch erst zum 1.7.2015 mit H-Kennzeichen ummelden. Der Unterschied in Steuern und Versicherung bei einer H-Zulassung zum 20.2.2015 dürfte im vierstelligen Eurobereich liegen.

Das Problem ist, das die KFZ Zulassungsstelle keine Daten über die Erstzulassung mehr vorliegen hat und z.B. die Porsche Geburtsurkunde oder eine Bescheinigung der Versicherung nicht als Beweis für die Zulassung am 20.2.1985 akzeptiert.

Muss man das akzeptieren oder habt ihr andere Erfahrungen gemacht?

Das Kennzeichen ist mir bekannt und ich habe sogar mit dem Erstbesitzer telefoniert. Der Original Brief wurde beim Export in die usa eingezogen und er hat leider keine Kopie vorliegen.

Gruß
Claudius
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  #2  
Alt 17.03.2013, 00:09
jensschumi jensschumi ist offline
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jensschumi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Wenn das für Dich wirklich ein Problem ist, melde den Wagen für diese 5 Monate doch einfach ab-dabei sparst'e sogar noch Geld.

Aber ich glaube, daß das hier eh' nur ein Bait ist...

Jens
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  #3  
Alt 18.03.2013, 08:03
Benutzerbild von Pontiac
Pontiac Pontiac ist offline
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Pontiac befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hallo

Ich habe im jahr 2012 einen 1986 Carrera aus USA geholt. Mit 207 PS Euro 1 musste ich glaube 430 Euro Steuer/ Jahr bezahlen. Ich schrieb an Porsche Classic und bekam Unterlagen die 100,- Euro einmalig kosteten.
Mit diesen Unterlagen die ich ausgefüllt an Porsche schickte und dann mit Gutachten von Porsche zum Landratsamt ging ,bekam ich für kleines Geld Euro 2 eingetragen. Porsche die nach USA gingen ,also unsere G- Modelle sollten einen Kat haben und somit ist der Weg für Euro 2 frei.
Nun bezahle ich 230 Euro Steuer / Jahr. Die H- Zulassung kostet 191,- Steuer / Jahr.
Die Versicherung H- Zulassung zum Normaltarif ist nicht so arg unterscheidlich.
Ergo. Lohnt sich dann noch ein H am Nummernschild. Da denke ich 2016 darüber nach.

Dies als Info
Schönen Tag Euch allen

Tom
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  #4  
Alt 18.03.2013, 08:39
jensschumi jensschumi ist offline
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jensschumi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Die Versicherung ist bei H-Kennzeichen ev. billiger.
Außerdem wird man immer auf 100% eingestuft - gut, wenn man gerade keinen vernünftigen Schadensfreiheitsrabatt übrig hat.

Gruß
Jens
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  #5  
Alt 18.03.2013, 15:35
ralf ferdi ralf ferdi ist offline
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ralf ferdi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
H-Zulassung

Dem TÜV Aschaffenburg genügt das Erstzulassungsjahr f. die H-Zulassung.
D.h. auch bei EZ 31.12.85 bekäme man dort am 01.01.2015 ein H-Kennzeichen.
VG,
Ralf
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  #6  
Alt 18.03.2013, 22:57
jensschumi jensschumi ist offline
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Beiträge: 882
jensschumi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Servus Ralf,
der Tüv hat bei der Zuteilung des H-Kennzeichen nichts zu melden.
Die Zulassungsstelle sagt, wo's langgeht.

Gruß
Jens
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  #7  
Alt 19.03.2013, 08:01
ralf ferdi ralf ferdi ist offline
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Beiträge: 161
ralf ferdi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Der Tüv

Nach einem Import aus den USA geht's zum Tüv, der bestimmt, ob du "H"- berechtigt bist.
Wäre die Zulassungsstelle die bestimmende instanz, wäre die oben beschriebene Regelung zumindest bundeslandweit gegeben, das ist aber nicht der Fall.
Ende.
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  #8  
Alt 19.03.2013, 09:59
jensschumi jensschumi ist offline
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Ort: Fahrenzhausen
Beiträge: 882
jensschumi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Nix Ende, ich lasse mir nicht den Mund verbieten!

Die Zulassungsstelle klebt den Stempel, nicht der TÜV.
Und nur die sagen Dir, ob Du ein Recht auf Steuererleichterung hast oder nicht.
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  #9  
Alt 19.03.2013, 10:48
Benutzerbild von dirk
dirk dirk ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 06.2003
Ort: x
Beiträge: 6.587
dirk befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Moin,
kein Grund zum Streit, im Prinzip habt ihr beide recht. Der TüV muss das Auto abnehmen, dabei muss er Zustand 3 und original oder zeitgenössisch sein. Ohne diese Abnahme gibt´s von der Zulassungsstelle keinen Stempel. In manchen Bundesländern zählt das Jahr der EZ, hier bei uns muss es auch der Monat sein. Neben den wirtschaftlichen Gründen gibt es noch einen für das H-Kennzeichen: Freie Fahrt in den Umweltzonen auch ohne KAT !

Gruß,

Dirk.
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