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  #1  
Alt 27.05.2004, 11:55
carrera87 carrera87 ist offline
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Hallo rotblinker!

Die BE eines Fzg. erlischt wenn:

a) die Fzg.art geändert wird (Ziff.1 in den Fzg.papieren)

b) sich das Abgas-und/oder Geräuschverhalten des Fzg. verschlechtert (Auspuff, motortuning.....)

c) eine Änderung am Fzg. zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen kann.

Punkt c ist reiner Kaugummi, (Federn, Felgen, rote Blinker etc...
Ab wann kann man von einer Gefährdung sprechen? was ist überhaupt unter einer Gefährdung zu verstehen?
Nicht ohne Grund wurde so formuliert!

Teilschuld bei Auffahrunfall aufgrund roten Blinklichtes?
Auslegungsache bei der Gerichtsverhandlung, falls es überhaupt soweit kommt.

Orange oder rot, absolute Geschmackssache, keine Frage.

Vernünftige Prüfer bei der HU, und keinen interessierts.

rotes blinklicht bis zu einem bestimmten Baujahr erlaubt?
hmmm, könnte sein, müsst ich eigentlich auswendig wissen, aber es gibt wichtigere Dinge bei einer HU!

gelbes Bremslicht bei Motorrädern?
richtig, bis Bj 61, aber erschlagt mich, bis wann genau, interssiert mich aber auch nicht, wenn ich ein Oldie-Moped tüven muß!
Viel wichtiger ist mir da, das ich meinen Helm für ne`Probefahrt dabei habe....

Schöne Grüsse noch, christian
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  #2  
Alt 27.05.2004, 11:59
carrera87 carrera87 ist offline
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So, jetzt stehts wieder 2x drin, und die ganzen PC-Experten dürfen kräftig ablachen, keine ahnung was da ab undzu schief läuft.
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  #3  
Alt 28.05.2004, 01:12
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Micha Micha ist offline
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Micha
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Hallo,
@Christian
Kommt schon mal vor mit der Dupette

@n alle
Hab mir gerade gedacht vielleicht könnte man alles gelb oder orange machen, und dann die Brems. und Rücklichter Rot einfärben. Wäre doch mal was anderes und ist vielleicht einfacher durch ein gelborangenes Glas Rot zum leuchten zu bringen.

Gruß Micha
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Immer einen Schritt voraus
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  #4  
Alt 28.05.2004, 03:27
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andreas 1,2 & 3,2 andreas 1,2 & 3,2 ist offline
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@micha

du bist uns eine große hilfe

@christian (nachhilfe )

''
Gelbe oder Rote Blinker?:
Seit November 1998 ist eine neue Regelung für frisch importierte Fahrzeuge in Kraft getreten, die erstmals in Deutschalnd zugelassen werden. (Rili zum Par.70 StVZO zur Begutachtung von Importfahrzeugen). Zur Erlangung des TüV Gutachten muß auf gelbe Blinker umgerüstet werden, da seit diesem Datum in Deutschland einheitliche Fahrtrichtungsanzeiger vorgeschrieben sind. Das gilt für alle Fahrzeuge, die nach dem 01.01.1970 erstmals zugelassen wurden. Für ein derzeitig zugelassenes Auto gibt es das Problem jedoch nicht, da hier die Ausnahmeregelung nach § 70 greift. Für Fahrzeuge vor 1970 besteht die Umrüstpflicht nicht. (Abhängig von Erstzulassung oder bereits existierendem deutschen Fahrzeugbrief.) Das Problem taucht für Fahrzeuge auf, die im Ausland nach 1970 erstmals zugelassen wurden und z.B. bereits vor mehreren Jahren in die BRD importiert wurden und jetzt eine Zulassung mit H-Kennzeichen oder Normalnummer beantragen möchten.


quelle: http://www.redsand.de/cctf/deutsch/n...ne.htm#blinker

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... und wieder ein unqualifizierter beitrag vom andreas


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  #5  
Alt 28.05.2004, 10:44
carrera87 carrera87 ist offline
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hallo andreas,

...aha..... und was heißt das jetzt auf deutsch..???

Naja, hauptsache unsere Blaukittel wissen, wie`s richtig ist, wir dürfen das eh`nicht machen (gottseidank)...

schönen Gruß, christian
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  #6  
Alt 29.05.2004, 03:39
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andreas 1,2 & 3,2 andreas 1,2 & 3,2 ist offline
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@ christian

ich dacht du wärst der fachmann.
was macht man den ganzen tag bei der dekra?
__________________
... und wieder ein unqualifizierter beitrag vom andreas


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  #7  
Alt 29.05.2004, 11:18
carrera87 carrera87 ist offline
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@ andreas: UMSATZ!!!

das wirkt sich nämlich bei uns direkt auf den geldbeutel aus, im gegensatz zu den blaukitteln...., drum lassens die ja auch etwas ruhiger angehen... und haben zeit für rote Blinker, H-kennzeichen und sonstige "schmankerl"......

nein, im ernst, ich prüfe zwar auch viel, mache aber auch sehr viel schadengutachten.

bei den ganzen §21-sachen und so kennt sich natürlich ein aaS (amtlich anerkannter sachverständiger), der bei der technischen Prüfstelle beschäftigt ist, wesentlich besser aus, v.a. was die anzuwendenden Vorschriften anbelangt, bei der dekra im westen brauchst du das ja praktisch nicht!

schöne Grüsse, christian
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  #8  
Alt 29.05.2004, 15:43
Diethelm Diethelm ist offline
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Diethelm
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Moin,
warum wollt Ihr mit roten Blinkern die Originalität Eures 911 verändern? Ist ein Modegag es bei einem solchen Wagen wert??
Gruss Diethelm
__________________
...original und ohne Spoiler, der C1 ist (m)ein Traumwagen
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  #9  
Alt 29.05.2004, 17:47
Magic Magic ist offline
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Magic
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@Diethelm: Weil's einfach besser aussieht!
__________________
...it's a kind of magic
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  #10  
Alt 30.05.2004, 02:16
Andi C1 Cabrio Andi C1 Cabrio ist offline
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Andi C1 Cabrio
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Hallo Diethelm,

Modegag??? , hatte die roten Blinker schon vor 17 Jahren an meinem Targa.
Wie Magic schon sagt, weil's einfach besser aussieht.

Bin ich jetzt ein Trendsetter??

Gruß Andi
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  #11  
Alt 03.06.2004, 09:23
Torge Torge ist offline
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Torge
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Hi Christina
Hi Coyote911

das allerbeste habe ich neulich auf dem Kuhdam gesehen:

BLINKENDE VENTILKAPPEN !!!!
und das auch noch in neongrün (na ja wa ja auch ein alter 3er

Über Geschmack läßt sich eben nicht streiten

bis denne
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  #12  
Alt 03.06.2004, 10:20
GinTonic GinTonic ist offline
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also isch, äh isch... hätt dann gänn wuästblingä!

raus hiä!

gruß häbbät!

__________________




www.oldtimer-friends.de
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  #13  
Alt 07.06.2004, 13:38
MaxB MaxB ist offline
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MaxB
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[quote]Original erstellt von Bernd Andritzky:
[QB]Hallo beisammen!

Also das mit der Teilschuld hätte ich jetzt schon gerne mal definitiv geklärt (wo ist der Max??).

Grüss Dich Bernd,
war auf 2500m den Schnee knutschen . Hätte ja nicht gedacht, dass mich hier einer vermissen wird, bin ja immer am Rande einer Listenabmahnung mit meinen fast off-toppics. Verkehr und UNfall ist zwar nicht so mein Ding (Kann man damit was verdienen? ), kann aber, wenn's die Zeit erlaubt mal n'bisserl blättern und vielleicht etwas Licht ins Geschehen bringen.

Soweit aber schon die ersten Gedanken:
1. Von verschiedenen Zulassungsstellen, Tüv's oder Dekras wird ein und dasselbe Auto unterschiedlich beurteilt. Das ist nie ein Freifahrschein. Wenn's Probleme gibt, schlechtestensfalls ein Unfall, steht man mit seinem Auto selbstverantwortlich in der Beurteilung der aufnehmenden Polizei, der Versicherung(wollen nicht zahlen) und des Gerichts (auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand .
Erlaubt / nicht erlaubt /Schuld /Teilschuld? - Nur der Einzelfall ist entscheidend.
Aber, und das wissen die wenigsten, jeder, der im Straßenverkehr teilnimmt, stellt ein Betriebsrisiko dar. Daher wird in den wenigsten Fällen eine Teilschuld abzuwenden sein. Kommt ein möglicherweise konkret behinderndes (verwirrendes) rotes Blinklicht dazu, kann's schwer werden. Die grundsätzliche Gesetzeslage zum roten Blinklicht ist daher noch zu klären, auch, da ich selbst so ein rotes Blinklicht (US-Import) habe.
Grundsätzlich gilt aber, § 54 Abs. 3 StVZO "Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig".
Wohlgemerkt: Nicht Blinker oder Winker, wie Mama/i sagt , sondern Fahrtrichtungsanzeiger!
Die Ausnahmen sind zu suchen, vgl. auch die Nummerschider, die bei vielen Asien-Offroadern oder auch bei 11ern mit bubbles (die dicken Hörner nach US-Vorschrift) nicht der deutschen Norm entsprechen, da nicht passen.
Bonn dunkel
Max
Zu fast jeder gesetzlichen Vorschrift gibt es eine Ausnahme oder ein Argument gegen die direkte Anwendbarkeit
__________________
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  #14  
Alt 07.06.2004, 14:02
carrera87 carrera87 ist offline
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Genau- die sog. Gefährdungshaftung!
das wissen wirklich nur die wenigsten...

es gibt daneben dann noch die verschuldenshaftung, aber da müsst ich jetzt auch erst mal wieder nachlesen..

schönen gruß, christian
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  #15  
Alt 07.06.2004, 14:09
carrera87 carrera87 ist offline
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Gefährdungshaftung:

jeder Fzg.halter(fahrer) haftet für die Gefahren, die sich aus dem betrieb seines fzg. ergeben, auch ohne das ein konkretes verschulden vorliegt

Bsp. hochgeschleuderter stein in der scheibe des nachfolgenden wagens, da kann der "hochschleuderer" nix dafür, er haftet aber trotzdem für den angerichteten schaden.
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