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  #1  
Alt 01.01.2018, 04:22
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tomhammer tomhammer ist offline
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Hallo,

die Schlüsselnummer ist nur die Grundlage zur Bemessung der Kfz-Steuer.

Ansonsten gilt: Nur Benziner mit EZ vor dem 01.07.1969 sind von der Abgasuntersuchung befreit.

Bei Auslieferungszustand mit Kat kann der Kat nicht ausgetragen werden und ohne Kat ist eine legale AU nicht möglich. Grundlage hierfür liefert § 19.3 StVZO
http://www.fehling.de/pdf/arbeitsanw...ngsabnahme.pdf
Auf den Seiten 22 und 23 wird auf die "Änderungsabnahmen bei Verschlechterung des Abgasverhaltens" eingegangen:
"Die Betriebserlaubnis eines Kraftfahrzeugs erlischt, wenn sich das Abgasverhalten verschlechtert. [...] Eine Verschlechterung des Abgasverhaltens tritt ein, wenn die mit der Betriebserlaubnis nachgewiesene Abgasvorschrift durch die vorgenommene Änderung nicht mehr eingehalten wird."

Grüße, Armin
Genau, einmal KAT, immer KAT...
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  #2  
Alt 01.01.2018, 10:43
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hoppepit hoppepit ist offline
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Hallo zusammen,
müsste es dann nicht auch Ärger geben, wenn man beim SC die Zusatzluftpumpe rausschmeisst?!
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Gruß, Peter
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  #3  
Alt 01.01.2018, 12:41
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Zitat von hoppepit Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
müsste es dann nicht auch Ärger geben, wenn man beim SC die Zusatzluftpumpe rausschmeisst?!
Hallo Peter,
die Sekundärluftpumpe war für die RdW nicht vorgeschrieben, wurde aber, da in den USA erforderlich, der Einfachheit halber auch in die RdW eingebaut.
Daher kann man sie hier auch ohne Probleme ausbauen.
Luftgekühlte Grüße
Bernd
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  #4  
Alt 01.01.2018, 13:08
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Zitat von Einstieg Beitrag anzeigen
Hallo Peter,
die Sekundärluftpumpe war für die RdW nicht vorgeschrieben, wurden aber, da in den USA erforderlich, der Einfachheit halber auch in die RdW eingebaut.
Daher kann man sie hier auch ohne Probleme ausbauen.
Luftgekühlte Grüße
Bernd
Danke für die Info, Bernd!
Wieder was dazugelernt.
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Gruß, Peter
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  #5  
Alt 01.01.2018, 17:38
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Schulisco Schulisco ist offline
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Frohes neues Jahr Euch allen!

Ähh...müsste hier nicht unterschieden werden, ob es sich bei den Autos, die zur H-Zulassung anstehen, nicht unterschieden werden, ob die EZ in Deutschland oder USA (oder sonstwo außer Deutschland) haben und ferner ob es sich um einen nachgerüsteten Kat handelt oder ob er bereits ab Werk vorhanden gewesen ist? Wenn ich mich recht erinnere, dann steht im Datenblatt meines SC nichts von einem Kat, die Abgasklasse wie gesagt ist "00" und wird ja beim HKZ dann auf "98" umgeschlüsselt.

Also:
* EZ ohne Kat in Deutschland => kann bleiben
* EZ ohne Kat in Deutschland, jedoch nachgerüstet => Kat kann bei H Kennzeichen ausgebaut werden, da so original ausgeliefert
* EZ mit Kat in Deutschland => Kat muss bleiben (da so ausgeliefert)
* EZ ohne Kat außerhalb Deutschland => kein Kat, jedoch nachrüstbar, spielt aber keine Rolle fürs H-Kennzeichen, es empfiehlt sich, den Kat erst nach dem HKZ einzubauen, dann gehe ich aber auch davon aus, dass dann der Kat aber auch zugelassen sein muss (ABE/Gutachten) und eingetragen werden, oder?
* EZ mit Kat außerhalb Deutschland, Zulassung nach 30 Jahren erstmalig in D mit HKZ => Kat kann bei HKZ in D raus oder nicht???
* EZ mit Kat außerhalb Deutschland, Zulassung nach 30 Jahren erstmalig in D mit HKZ, parallel wurden dieselben Fahrzeuge aber in Deutschland ohne Kat ausgeliefert => Kat kann bei HKZ in D raus oder nicht???

Streitfrage - wo steht das geschrieben, dass das Fahrzeug einen Kat hatte? Im Porsche Datenblatt steht imho nichts darüber. Es kommt auch auf die EG Typgenehmigung an. Wenn die erstmalig mit Kat erfolgt ist, dann hat sich jede Diskussion bei dem betreffenden KFZ erübrigt.

Und generell steht der TÜV umwelttechnischen Verbesserungen ja offen gegenüber, man kann also generell einen nicht vorhandenen Kat nachrüsten, muss jeder für sich selbst entscheiden. Muss der Kat dann wie gehabt eine ABE oder zumindest ein Gutachten haben und eingetragen sein? Ich denke, ja. Wünschenswert wäre aber eine etwas laxere Handhabe seitens der Rennleitung und des Gesetzgebers.

Gruß, Thomas
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  #6  
Alt 01.01.2018, 21:08
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AndrewCologne AndrewCologne ist offline
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Meiner ist ein ex US 1982er mit 930/16 Motor und hatte bei Voll- und H-Abnahme einen G-Kat. Die Zulassung erfolgte mit H-Kennzeichen und der Eintrag bei Schadstoffklasse lautet 98/Oldtimer.
Somit jetzt egal ob KAT weiter drin ist oder ausgebaut wurde. Ich hatte erst den KAT nach Anmeldung gegen einen normalen Vorschalldämpfer getauscht und jetzt alles auf SSI umgerüstet.
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  #7  
Alt 01.01.2018, 22:22
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Schulisco Schulisco ist offline
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Zitat:
Zitat von AndrewCologne Beitrag anzeigen
Meiner ist ein ex US 1982er mit 930/16 Motor und hatte bei Voll- und H-Abnahme einen G-Kat. Die Zulassung erfolgte mit H-Kennzeichen und der Eintrag bei Schadstoffklasse lautet 98/Oldtimer.
Somit jetzt egal ob KAT weiter drin ist oder ausgebaut wurde. Ich hatte erst den KAT nach Anmeldung gegen einen normalen Vorschalldämpfer getauscht und jetzt alles auf SSI umgerüstet.
Hi Andrew.

D.h. die EZ in D fand erst nach 2012 bzw. nach der EZ in USA statt oder war er schon vor dem HKZ in D zugelassen? Und hat man Dir das nocheinmal separat bestätigt, dass es rechtens ist, nach der Erteilung des KZ den Kat auszubauen?

Gruß, Thomas
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Geändert von Schulisco (01.01.2018 um 22:31 Uhr).
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  #8  
Alt 01.01.2018, 12:22
Dianos Dianos ist offline
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Zitat:
Zitat von tomhammer Beitrag anzeigen
Genau, einmal KAT, immer KAT...
So ist es meiner Kenntnis nach nicht generell. Obige Vorschrift gilt nur für Kats bei Auslieferungszustand. Nachgerüstete Kats können wieder ausgetragen werden.


Gruß
Dianos
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  #9  
Alt 02.01.2018, 11:26
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tomhammer tomhammer ist offline
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Zitat:
Zitat von Dianos Beitrag anzeigen
So ist es meiner Kenntnis nach nicht generell. Obige Vorschrift gilt nur für Kats bei Auslieferungszustand. Nachgerüstete Kats können wieder ausgetragen werden.


Gruß
Dianos
Mein Zitat bezog sich ja auf mit KAT ausgelieferte Autos, siehe Post #36 bzw. #37.

Meinen TÜV-Prüfer habe ich nämlich bei der H-Abnahme auch gefragt, ob ich den KAT entfernen könnte.
Er verneinte dies da es sich um einen Werkskat handelt, das Fahrzeug also so ausgeliefert wurde und so unabhängig vom H-Kennzeichen diese Fahrzeug immer mit KAT zur AU muss.

Ist übrigens ein USA-Auto.

Ich habe aber auch schon Fällen gehört wo der TÜV bei der Abnahme von USA-Autos die dann keinen KAT mehr hatten bei diesen auch die Abnahme erteilt hat.
Bei mir ist jedenfalls im Schein auch die 98 für H-Zulassung Oldtimer eingetragen, beim Typschlüssel zu 3 die 000 und im Schein steht wie 0583 Typ 397.
Und zu jedem TÜV gibt's ne AU mit KAT, gerade gehabt im November.

Nachträglich eingebaute KATs kann man bestimmt wieder ausbauen beim H-Kennzeichen, das wäre ja Rückführung in den Originalzustand.

Ob man das Gestinke will ist eine andere Frage...

Gruß Tom
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Geändert von tomhammer (02.01.2018 um 11:36 Uhr).
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  #10  
Alt 02.01.2018, 18:54
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Zitat:
Zitat von tomhammer Beitrag anzeigen
Mein Zitat bezog sich ja auf mit KAT ausgelieferte Autos, siehe Post #36 bzw. #37.

Meinen TÜV-Prüfer habe ich nämlich bei der H-Abnahme auch gefragt, ob ich den KAT entfernen könnte.
Er verneinte dies da es sich um einen Werkskat handelt, das Fahrzeug also so ausgeliefert wurde und so unabhängig vom H-Kennzeichen diese Fahrzeug immer mit KAT zur AU muss.

Ist übrigens ein USA-Auto.

Ich habe aber auch schon Fällen gehört wo der TÜV bei der Abnahme von USA-Autos die dann keinen KAT mehr hatten bei diesen auch die Abnahme erteilt hat.
Bei mir ist jedenfalls im Schein auch die 98 für H-Zulassung Oldtimer eingetragen, beim Typschlüssel zu 3 die 000 und im Schein steht wie 0583 Typ 397.
Und zu jedem TÜV gibt's ne AU mit KAT, gerade gehabt im November.
Interessant. Die Frage ist, woher der TÜV Prüfer denn wissen will, ob Deiner mit Kat ausgeliefert worden ist bzw. wo steht dass er einen Kat haben muss? Doch wohl entweder nur anhand der HSN/TSN (http://www.hsn-tsn.de/0583.html), oder gucken die auch auf die Motornummer (und selbst dort ist es nicht immer eindeutig zu klären, ob der Motor einen Kat hat(te) oder nicht)?

Du hast ja einen 3.2 von 1985: http://www.autoampel.de/porsche-911-...-0583-397.html

Die 207 PS Maschine war m.W. immer das US Modell mit Kat. Die RdW 3.2 mit Kat waren die mit 218PS, die 3.2 ohne Kat immer die 231PS. (http://www.elferhelfer.de/fz-ident/1984-89.html)
Ich habe einen 81er SC, die hatten damals alle in D keinen Kat, in USA aber schon (http://www.elferhelfer.de/fz-ident/1978-83.html). Insofern könnte ich da noch argumentieren, dass das dt. Fahrzeug keinen Kat damals hatte und er in D auch keinen "braucht", da in D so nicht ausgeliefett (trotz Kat in USA).

Gruß, Thomas
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  #11  
Alt 02.01.2018, 19:09
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Ich habe einen 81er SC, die hatten damals alle in D keinen Kat, in USA aber schon (http://www.elferhelfer.de/fz-ident/1978-83.html). Insofern könnte ich da noch argumentieren, dass das dt. Fahrzeug keinen Kat damals hatte und er in D auch keinen "braucht", da in D so nicht ausgeliefett (trotz Kat in USA).

Gruß, Thomas
Die Argumentation hat was und ist nicht von der Hand zu weisen!!!
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  #12  
Alt 02.01.2018, 19:11
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AndrewCologne AndrewCologne ist offline
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Insofern könnte ich da noch argumentieren, dass das dt. Fahrzeug keinen Kat damals hatte und er in D auch keinen "braucht", da in D so nicht ausgeliefett (trotz Kat in USA).
Dann wird aber viell. der Amtsschimmel sagen, dass der Wagen das Werk mit KAT verlassen hat. Da bin ich mir jetzt nicht sicher, was hier dann letztendlich zählt.
Interessant ist ja auch, dass im Fhzg.Schein meines SCs die US FIN gegen eine DE Fhzg-Ident ausgetauscht wurde, also WPOAA... gegen WPOZZZ..., aber unten im Feld 22 im Fhzg.Schein ist klar vermerkt, dass es ein Fhzg. mit ehem. orig US FIN ist.

Aber ... zu so einer Frage/Argumentation wird es nicht kommen, denn der Prüfer kann anhand des Scheines nicht erkennen ob bei EZ ein Kat verbaut war.
Wenn es nicht gerade ein Porschekenner ist, wird er gar nicht wissen, wie und welche Abgasanlage verbaut war, daher kommen auch alle mit SSI-Anlagen in ihren SCs und 3.2er durch den TÜV, obwohl 'öhm' spießig genaugenommen eine nachträgliche Änderung der AGA sodann gemäß H-Kennzeichen-Restriktionen nicht mehr originalkonform ist und ich z.B. somit Steuerhinterzieher bin :-).

Realität ist doch, dass der Prüfer sich alles anschaut, und wenn alles original und perfekt verbaut aussieht, das Ding nicht übermäßig/auffällig Krach macht eine Kennung am Endtopf zu sehen ist und sonst kein direkt ersichtlicher extravaganter nicht originalgetreuer Tuning-Kram verbaut ist, geht alles locker durch.
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  #13  
Alt 02.01.2018, 19:13
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911

Zitat:
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Interessant. Die Frage ist, woher der TÜV Prüfer denn wissen will, ob Deiner mit Kat ausgeliefert worden ist bzw. wo steht dass er einen Kat haben muss? Doch wohl entweder nur anhand der HSN/TSN (http://www.hsn-tsn.de/0583.html), oder gucken die auch auf die Motornummer (und selbst dort ist es nicht immer eindeutig zu klären, ob der Motor einen Kat hat(te) oder nicht)?

Du hast ja einen 3.2 von 1985: http://www.autoampel.de/porsche-911-...-0583-397.html

Die 207 PS Maschine war m.W. immer das US Modell mit Kat. Die RdW 3.2 mit Kat waren die mit 218PS, die 3.2 ohne Kat immer die 231PS. (http://www.elferhelfer.de/fz-ident/1984-89.html)
Ich habe einen 81er SC, die hatten damals alle in D keinen Kat, in USA aber schon (http://www.elferhelfer.de/fz-ident/1978-83.html). Insofern könnte ich da noch argumentieren, dass das dt. Fahrzeug keinen Kat damals hatte und er in D auch keinen "braucht", da in D so nicht ausgeliefett (trotz Kat in USA).

Gruß, Thomas
Hallo Thomas,
um beim konkreten Fall zu bleiben:
Der TE hat einen 911 SC 1982, 180 PS aus den USA nach Deutschland geholt.
Dann muss er ein "Certifkate of title" haben, sonst kann er den Elfer gar nicht aus den USA ausführen.
Da stehen alle relevanten Daten für jedermann drin.
Also auch der KAT u. der Motortyp 930/16
Luftgekühlte Grüße
Bernd
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  #14  
Alt 02.01.2018, 19:22
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AndrewCologne AndrewCologne ist offline
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Zitat von Einstieg Beitrag anzeigen
Dann muss er ein "Certifkate of title" haben, sonst kann er den Elfer gar nicht aus den USA ausführen.
Da stehen alle relevanten Daten für jedermann drin.
Also auch der KAT u. der Motortyp 930/16
Wo ist das im Title vermerkt?

Habe hier einen von einem 1950er Käfer hier, da gerade den vom 82er SC nicht zu Hand und da sind gerade mal die rudimentärsten Infos enthalten, wie die VIN , Baujahr, Marke Plate-Nr., Fee Paid, Erstellung jenes Titles und Miles laut Tacho.
Und ich glaube doch, die Titles sind übergreifend für alle Fahrzeuge aufgebaut, oder?

EDIT: Habe den Title vom SC 1982 gefunden, ... da ist nichts bzgl. 930/16 bzw. KAT vermerkt
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  #15  
Alt 02.01.2018, 19:37
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Also in meinem Title steht da nix drin, lediglich Marke, Modell und VIN.

Die VIN wurde auch geändert in eine deutsche FIN mit Vermerk das die amerikanische VIN an der A-Säule Fahrerseite abzulesen ist.

Dann gab es noch den Vermerk "FZ. entspricht Abgastypschlüssel 397".

Ich denke den hat der Prüfer aus seiner Datenbank.
Kann man aber auch aus der Motornummer ableiten:
http://elferhelfer.de/fz-ident/1984-89.html

Kat war ja auch eingebaut.
War mir egal, da verrichtet jetzt ein sehr gut funktionierender 100Zeller seine Arbeit, AU hat auch geklappt.

Ich denke wenn man mit einem US-Modell zur Erstabnahme ohne KAT vorfährt, dann könnte es sein, das der Prüfer den auch ohne KAT einträgt.

Nachträglich dürfte da aber gar nichts gehen, also KAT austragen...
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