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  #1  
Alt 08.03.2005, 03:56
C1Stolli C1Stolli ist offline
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C1Stolli befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Beitrag Kurzzeitkennzeichen

Ich sag' wie es ist:
Ich habe wegen Armut ein Saisonkennzeichen...;



da das Wetter aber gerade so toll ist würde ich schon mal gerne wieder meinen Schatz bewegen.

Kann man dazu "einfach" so ein Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle bekommen?

Rote Nummer bei den Autohäusern kann ich hier vergessen (bin nicht gut genug befreundet).

Wir haben zwar eine Tankstelle, an der man eine rote Nummer für einen Tag für 20 Euro bekommt, aber die Nummer ist zur Zeit nicht verfügbar (warum wohl ?).

Was muß man tun um so ein KZ nach Belieben zu bekommen?

Oder geht es gar nicht; z.B.
weil nicht Überführungsfahrt,
oder
weil nicht Probefahrt,
oder
weil bereits Saisonkennzeichen vorhanden, oder
warum auch immer...?

Wie ist der Wagen ggf. versichert?

Wie lange vorher und wo müßte man das KKZ beantragen?
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  #2  
Alt 08.03.2005, 04:06
Flash Flash ist offline
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Flash
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Hi,

hier ( http://www.landkreis-muenchen.de/lan...tsamt_1895.htm ) findest Du folgende Infos:

Kurzzeitkennzeichen ( für ein bestimmtes Fahrzeug )
für Probe- und Überführungsfahrten;

Gültigkeitsdauer bis zu 5 Tagen.

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

- Fahrzeugbrief / Betriebserlaubnis
- Versicherungsbestätigung (bisher Doppelkarte) für Kurzzeitkennzeichen
- Stillegungsbescheinigung
- gültiger Personalausweis / Reisepass; falls die Anschrift nicht oder nicht richtig eingetragen ist zusätzlich eine Meldebescheinigung
- bei Zulassungsbesorgungen durch Dritte noch deren Ausweis sowie eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten)

zusätzlich:
• bei Firmen:
Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
• bei Vereinen:
Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
• bei Minderjährigen:
Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)

Gebühr: 10,20 €

Dazu kommen noch die Kosten für die Versicherung und für die Kennzeichen (mit Datum, kannst Du nach den 5 Tagen wegwerfen).
Ist also insgesamt ein recht teurer Spaß.

Gruß,
JensderzumGlückeinH-Kennzeichenhat

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  #3  
Alt 08.03.2005, 04:36
C1Stolli C1Stolli ist offline
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C1Stolli befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Spitzenantwort - danke Jens!

(H-Kennzeichen will ich später dann auch - es fehlen bis dahin nur noch 13Jahre )

Grüsse vom Rand der schwäbischen Alb
Mario
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  #4  
Alt 08.03.2005, 05:08
gilles027 gilles027 ist offline
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gilles027
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Hallo,

ja geht so. Habe sowas schonmal zur Überführung geholt, weil keine rote Nummer. Ist aber sch...teuer.

Gruß
Gilles
__________________
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  #5  
Alt 08.03.2005, 05:11
Benutzerbild von Coyote 911
Coyote 911 Coyote 911 ist offline
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Coyote 911
Beitrag

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von Flash:
<STRONG>

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

- Fahrzeugbrief / Betriebserlaubnis
- Versicherungsbestätigung (bisher Doppelkarte) für Kurzzeitkennzeichen
- Stillegungsbescheinigung
- gültiger Personalausweis / Reisepass; falls die Anschrift nicht oder nicht richtig eingetragen ist zusätzlich eine Meldebescheinigung
- bei Zulassungsbesorgungen durch Dritte noch deren Ausweis sowie eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten)

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  #6  
Alt 08.03.2005, 05:48
Benutzerbild von Micha
Micha Micha ist offline
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Micha
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Also Gebühren der Zulassungsstelle usw. geht gerade noch, aber die Versicherung der Deckungskarte war sehr teuer(ca 100Euro)

Gruß Micha
__________________

Immer einen Schritt voraus
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  #7  
Alt 08.03.2005, 08:27
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Marc-heckschleuder Marc-heckschleuder ist offline
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Marc-heckschleuder befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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und mit den 100 Euro merh im Jahr fahre ich meinen SC 12 Monate durch (im Winter nur wenns trocken ist)

Marc
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WWW.HECKSCHLEUDER.DE


[...]Sie haben einen Porsche gewählt.
Aus dieser Wahl darf man auf einen erfahrenen Automobilisten
besonderer Klasse schließen. Faires Verhalten auf der Straße,
Umsicht, Können und technisches Interesse sind Ihnen eigen.[...]
(911 SC Handbuch, '78, Copyright Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG).
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  #8  
Alt 08.03.2005, 08:45
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Aber nicht mit VK und TK....
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Gruß Stefan

I am not young enough to know everything ..... James Matthew Barrie
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  #9  
Alt 08.03.2005, 10:17
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Bones-SC Bones-SC ist offline
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Bones-SC
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Hi Stolli,

leider kommen in der Regel inkl. Schilder und Versicherung fast 170Euro zusammen.

Ein recht teurer Spass für 5 Tage...

Rote "06er" Händlerkennzeichen solltest Du Dir lieber nicht "leihen", es sei den der Besitzer der Kennzeichen ist ein wirklich SEHR guter Freund von Dir.
Die sog. leihweise Überlassung an Dritte ist nämlich ausdrücklich untersagt.
Steht in dem roten Fahrzeugschein-Heftchen der 06er Kennzeichen auf der Rückseite.
Fahrtenbuch musst Du auch noch führen.

Die Rennleitung kennt leider sehr gut die "Spässchen", die mit den 06er Kennzeichen so ablaufen.

Erst am Sonntag wurde ich argwöhnisch von einer Streife an der Ampel beäugt, als ich mit meinen (eigenen) 06er Schildern im SC unterwegs war.
Aber ich glaube, die haben dann meinen dreckigen Blaumann gesehen...
__________________
Grüße von -Dirk- (aus Hessen)
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  #10  
Alt 08.03.2005, 10:53
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wba wba ist offline
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hier in K kostet das 10,20 Gebühr (Doppelkarte und Ausweis nötig), plus Kosten für Schilder (20 Euro) plus versicherung (weiß ich nicht genau)
__________________
Gruß
Wolfgang
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  #11  
Alt 08.03.2005, 23:53
Schuko Schuko ist offline
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Schuko
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Moin,
versuch mal mit Deinem Versicherungsberater Deines Vertrauens zu reden, ob die 5 Tage nicht pro rata über Deinen Hauptvertrag (wo das Saisonkennz. läuft mit abzurechnen ode läuft da ne Wintergurke ?

Auch sonst gibts für Stammkunden immer eine Lösung.

Gruss Schuko
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  #12  
Alt 09.03.2005, 01:17
911SC Dirk 911SC Dirk ist offline
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911SC Dirk
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Hallo,

bei einem Saisonkennzeichen ist das Fahrzeug ganzjährig zugelassen; lediglich die Nutzung ist auf die Saison beschränkt.
Da ein Fahrzeug nur einmal zugelassen werden kann, bezweifle ich, daß bei einem Saisonkennzeichen außerhalb der Saison eine weitere Zulassung durch Kurzkennzeichen möglich ist.

Wahrscheinlich muß das Fahrzeug zunächst abgemeldet (Saisonkennzeichen) und anschließend wieder angemeldet (Kurzkennzeichen) werden.


Viele Grüße

Dirk aus Würselen
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  #13  
Alt 09.03.2005, 03:48
C1Stolli C1Stolli ist offline
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Allerbesten Dank an Alle für die Informationen!!!

Das "Problem" scheint es doch öfter zu geben.
So von heut auf morgen ist also kaum was machbar...

Schade eigentlich, dass wir nicht einfach ein Kennzeichen für Wintergurke und Porsche (u.v.m.) haben können - praktisch zum Wechseln nach Lust und Laune (wäre auch bei Reparaturen gut).

Haben nicht die Schweizer so ein System?

__________________
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  #14  
Alt 09.03.2005, 04:15
Flash Flash ist offline
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von 911SC Dirk:
<STRONG>Hallo,

bei einem Saisonkennzeichen ist das Fahrzeug ganzjährig zugelassen; lediglich die Nutzung ist auf die Saison beschränkt.
Da ein Fahrzeug nur einmal zugelassen werden kann, bezweifle ich, daß bei einem Saisonkennzeichen außerhalb der Saison eine weitere Zulassung durch Kurzkennzeichen möglich ist.

Wahrscheinlich muß das Fahrzeug zunächst abgemeldet (Saisonkennzeichen) und anschließend wieder angemeldet (Kurzkennzeichen) werden.
</STRONG>[/quote]

Hallo Dirk,

das geht, habe ich vor einem Jahr gemacht. Da hatte ich noch ein Saisonkennzeichen und musste das Auto im November nochmal bewegen. Ob Saisonkennzeichen oder komplett abgemeldet ist egal.
Ich weiss leider nicht mehr genau was die Versicherung gekostet hat, denke es waren so um die 50 Euro.

Gruß,
Jens
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  #15  
Alt 09.03.2005, 05:07
911SC Dirk 911SC Dirk ist offline
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911SC Dirk
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR> Da hatte ich noch ein Saisonkennzeichen und musste das Auto im November nochmal bewegen. Ob Saisonkennzeichen oder komplett abgemeldet ist egal.
[/quote]

Hallo Jens,

Danke für den Hinweis! Ggf. besteht bei mir diesbezüglich auch einmal Bedarf. Allerdings möchte ich nicht an die Schadenabwicklung im Teil-/Vollkaskofall denken, insbesondere wenn man bei verschiedenen Versicherungen versichert ist.


Viele Grüße

Dirk aus Würselen
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