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  #1  
Alt 18.08.2004, 14:15
Klaus C 3.2 Klaus C 3.2 ist offline
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Klaus C 3.2
Bundesgerichtshof: Autohändler wegen überalteter Reifen haftbar

Gebrauchtwagenkäufer, die wegen eines überalterten Reifens einen Unfall erleiden, können unter bestimmten Voraussetzungen den Händler haftbar machen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11.02.2004, VIII ZR 386/02 muss der Händler vor dem Verkauf das Herstellungsdatum des Reifens zumindest dann prüfen, wenn es Hinweise auf ein höheres Alter und damit Anlass zu Zweifeln an seiner Tauglichkeit gibt. Damit gab das Karlsruher Gericht einer 100.000-Euro-Schadensklage wegen eines Ferraris statt. Das Fahrzeug hatte durch einen geplatzten Reifen – der schon beim Verkauf zu alt war – einen Unfall mit Totalschaden.

Laut BGH hätte der Händler das Herstellungsdatum des Reifens schon deshalb prüfen müssen, weil dieser ein bei neueren Modellen längst nicht mehr gängiges Profil aufwies. "Da die Reifen beim Verkauf des Ferrari im Dezember 1998 mithin bereits über fünfeinhalb Jahre alt waren, waren sie (...) für den Betrieb des Fahrzeugs nicht mehr geeignet", so der BGH in einer Pressemitteilung. Ob Autohändler jedoch generell vor dem Verkauf das Reifenalter ermitteln und die Pneus gegebenenfalls austauschen müssen, ließ das Gericht ausdrücklich offen. Das Alter lässt sich anhand der DOT-Nummer an der Außenflanke des Reifens feststellen: Die seit dem Jahr 2000 vierstellige Zahl (davor war sie dreistellig) gibt die Kalenderwoche und das Jahr der Herstellung an.

In dem Fall hatte ein Autohaus Ende 1998 den gebrauchten Ferrari für gut 112.000 Euro verkauft, dem er erst ein halbes Jahr zuvor – seither war der Wagen nur 2.000 Kilometer gefahren – neue Reifen aufgezogen hatte. Nach dem Unfall stellte sich heraus, dass die Reifen bereits fast sechs Jahre alt und damit ungeeignet für den 295 Stundenkilometer schnellen Sportwagen waren.

Also der Bundesgerichtshof sagt, daß 5,5 Jahre zu alt sind und Conti sagt, daß 5 Jahre ok sind - da kann man in dem halben jahr aber ordentlich Gummi runterradieren und die Reifen "aufbrauchen".

Ciao
Klaus
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  #2  
Alt 18.08.2004, 14:20
Klaus C 3.2 Klaus C 3.2 ist offline
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Klaus C 3.2
Noch´n Fundstück:

Weisen neu gekaufte Winterreifen eine Lagerzeit von zwei Jahren auf, so sind sie nicht mehr fabrikneu. Der Käufer hat in diesem Fall das Recht, den Kaufvertrag rückgängig zu machen

(Urteil des Amtsgerichts Worms vom 3.12.1992, Az. 1 C 1050/91, DAR 1993, Seite 303).

Ciao
Klaus
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  #3  
Alt 07.09.2004, 20:18
Felixohne911 Felixohne911 ist offline
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Felixohne911
Ja, jublduxl, ich finde die Pressemitteilung von Conti grunsätzlich auch plausibel und hochinteressant. Schön, dass Reifenhersteller so etwas melden. Das spricht für ein seriöses Unternehmen.

Nur wissen wir alle, dass diese 10 Jahre ein gewisser Idealwert sind, der eine gute Lagerung voraussetzt. Und da ist doch der Haken: man kann zwar das Datum ablesen, aber nicht die gute Lagerung. Auch nicht bei einer Garagenqueen, die in 10 Jahren nur ein paar km gelaufen ist.

Deshalb ist diese Reifensache ein heissen Eisen, gerade für Händler, die in der Gewährleistung stehen...

Ein Beispiel: Ich habe noch einen Alfa Spider, der anno 1995 gute, neue Reifen montiert bekommen hat - unter meiner Aufsicht! Seitdem bin ich damit keine 10.000 km gefahren, die Reifen haben üppig Profil. Stand immer nur in dunklen, trockenen Garagen. Reifen schön tiefschwarz, keine Risse, einwandfrei. Vor drei Wochen habe ich das Auto zum ersten Mal seit 3 Jahren herausgeholt. Leider gleich in den Regen geraten. Wow! Powerslides im dritten Gang machen sonst nur ganz wilde Hecktriebler, hat irgendwie Spass gemacht. Traktionsprobleme im ersten als wäre ich auf Schnee statt auf Nässe. Punkt ist, dass ich diese Reifen nur noch für sehr, sehr eingeschränkt fahrtauglich halte, denn in den Regen kann man immer geraten. Ich selber war mir des Risikos bewusst und der verlängerten Bremswege und habe mit den Drifts sogar gerechnet. Nur ein unbedarfter Fahrer hätte da ganz, ganz böse Überraschungen erlebt.

Vielleicht ist es besser, wenn Du wenigstens Kumhos draufmachst.

Viele Grüsse

Felix
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  #4  
Alt 08.09.2004, 12:38
Benutzerbild von Micha
Micha Micha ist offline
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Micha
Es hat sich herausgestellt, daß im Laufe der Zeit einige Gummibestandteile (z.B. Weichmacher) noch abdampfen, wodurch die Gummimischung härter wird und der Reifen leichter abrollt. Aus diesem Grunde werden vor allem gute Reifen immer noch 1-2 Jahre abgelagert.
Hierbei sollten allerdings bestimmte Kriterien beachtet werden:

Die Lagertemperatur soll zwischen 15° und 20° C liegen, die Luftfeuchtigkeit
nicht unter 60% und nicht über 90% liegen, der Lagerraum sollte vor Sonnenlicht
geschützt sein.
Am besten die Reifen im entsprechend großen Felgenkarton ablagern.

Gruß Micha
__________________

Immer einen Schritt voraus
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