Das Ermessen des TÜV-Ingenieurs
Hallo Tom,
jetzt muss ich mal eine Lanze für diejenigen Mitglieder brechen, die sich mit entsprechendem Anliegen an dich wenden.
Ich habe am eigenen Leib erfahren dürfen, wie eine von mir am Fahrzeug vorgenommene Veränderung bei dem einen TÜV mit "absolut nicht zulässig" verworfen und von einem anderen problemlos mit der Bemerkung "wenn's ordentlich gemacht ist ..." abgesegnet wurde.
Jeder TÜV-Prüfer hat einen Ermessensspielraum. Der eine schöpft ihn aus, beurteilt eine bauliche Veränderung am Fahrzeug nach seinem Sachverstand und seinen ihm zur Verfügung stehenden Prüfmöglichkeiten und braucht keinerlei Papiere oder Unterlagen dafür und andere "rückgratlose Oberbedenkenträger" tragen nur Veränderungen ein, wenn alle möglichen Unterlagen vorliegen, die belegen, dass bereits vorher schon jemand die Verantwortung für eine solche Veränderung übernommen hat, und die mindestens auch mit Original Unterschrift und Original-Stempel versehen sind. Das sind die beiden Extreme.
Dazwischen gibt es alle möglichen Mischformen. Sicherlich gibt es keine sog. "Vergleichseintragungen", aber es erleichtert, einem willigen TÜV-Ingenieur eine technische Veränderung am Fahrzeug plausibel zu machen. Es gibt TÜV-Prüfer, die explizit nach Kopien von "Vergleichseintragungen" fragen.
Gruß
J.
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Wenn ich will, dann kann ich meinen Porsche auch mit unter 9 l/100km fahren. Aber das ist doch Benzinverschwendung.
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