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  #1  
Alt 28.03.2007, 15:22
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Tick Tick ist offline
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Selbstverständlich betrifft dieses Thema den Elfertreff nicht im geringsten, da hier nur freundliche und höfliche Menschen verkehren - aber im Ernst, das Urteil ist ja an und für sich nix Neues, wenn ein Betreiber bisher von strafrechtlich relevanten Vorgängen was mitbekommen haben war er ja auch in der Pflicht.
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  #2  
Alt 28.03.2007, 16:30
993GTR 993GTR ist offline
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Hallo Peter,

nichts so ganz, denn das Urteil

Zitat:
Heise Online
Mit seinem Urteil hat der BGH ein Berufungsurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf aufgehoben und zurückverwiesen. Das OLG Düsseldorf hatte die Störerhaftung für Betreiber von Meinungsforen teilweise außer Kraft gesetzt: Wenn der Betreiber jenen Nutzer, der potenziell die Rechte eines Dritten mit seinen Äußerungen verletzt, bekannt gebe, sei er für das Posting nicht mehr in Mithaftung zu nehmen, hatte das Gericht entschieden. In diesem Fall könne nämlich derjenige, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt, direkt vom Verletzer Unterlassung fordern.
... geht nach Bestätigung einen Schritt weiter >>> auch Beschimpfungen und Bleidungen <<< reichen schon aus - was hier im 11T natürlich weniger vorkommt

OT - @ Andreas
... verrate doch bitte nicht alles .

Ciao Gruss Thomas
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  #3  
Alt 28.03.2007, 17:39
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Nein,
das ist heute eins zu eins genauso. Die Frage die sich grundsätzlich in diesem Zusammenhang stellte ist ob der Forenbetreiber sozusagen in hellsichtiger Vorausicht einen Beitrag entfernen muss oder nicht. Das hätte das Ende jedes Internetforums bedeutet. Deswegen ist dieser ganze Streit eigentlich so interessant. Das hier ist der entscheidende Satz:

Zitat:
Dieser bestehe, sobald der Betreiber Kenntnis von den Ansprüchen des Geschädigten erlange. Dass es sich bei den beklagten Diskussionsbeiträgen um Artikel in einem Meinungsforum handle, stehe dem nicht entgegen
Die Frage die sich in diesem Fall halt stellte war nur wann der Anspruch besteht.
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  #4  
Alt 28.03.2007, 18:07
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Zitat:
Zitat von Tick
Das hier ist der entscheidende Satz:
Die Frage die sich in diesem Fall halt stellte war nur wann der Anspruch besteht.
Hallo Peter,

absolut korrekt und auch meine Meinung - ein kleines Missverständnis im geschriebenen Wort -.

Gruss Thomas der natürlich auch kein Hellseher ist.
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