
07.07.2008, 16:03
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Zitat:
Zitat von ruebiboxster
Also nix mit Schwergewicht  - auch , wenn´s die mit der LuftimHintern gar nicht gerne lesen.
Ralph
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Würde ich von 1425 kg ein Fahrergewicht von 75 kg abziehen, wäre ich immer noch bei 1.350 kg.... Aber von Fahrer ist auch in der aktuellen StVZO nicht die Rede, siehe Defintion:
Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter), aber mit zu 90 % gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 % gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser) einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z. B. Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher).
Übrigens ist unstrittig, dass Wasser bedeutend schwerer als Luft ist, hihihihi.....
Luftige Grüsse
Mike
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07.07.2008, 16:18
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Leergewicht
Das Leergewicht ist das genormte Gewicht eines unbeladenen Fahrzeugs. Nach gültiger EU-Norm setzt es sich zusammen aus dem Gewicht des Fahrzeugs, einem zu 90% gefülltem Tank und einem 75 Kilogramm schweren Fahrer.
Deinen Artikel hatte ich auch schon gelesen
Grüßle aus Baden
Ralph
Ohne Luft kann man nicht leben - aber ohne Wasser auch nicht 
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07.07.2008, 16:54
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Hi,
das ist ja nun nicht "mein Text", sondern die amtliche Definition aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die wiederum das Leergewicht definiert, wie es unter Ziffer 14 im Fahrzeugschein definiert wird. Sorry, aber von Fahrer ist da nicht die Rede. Sollte das bei den ganz neuen Fahrzeugscheinen anders sein, gut. Aber für 993 und 996 gelten m.E. noch die Angaben aus der STVZO.
Solche Gimmicks wie ABS, ESP, Luftsäcke, Klimaanlage gibts natürlich nicht schwerelos, aber Juli/August gibt es Tage, wo selbst ich letztere vermisse.
Bestgruss
Mike
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07.07.2008, 17:11
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Hi,
es gibt einfach Dinge, die sind heutiger Stand. So auch die EU-Vorschriften, die althergebrachte einfach überholen, z. B. auch die Vorschift, dass man nur noch bestimmte Reifenfabrikate fahren darf. Auch wenn das heute noch in den Papieren steht.
Deutschland gehört halt zur EU - manchmal:  leider.
Grüßle aus Baden
Ralph
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07.07.2008, 17:23
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... schon, aber dann vergleichen wir Birnen mit Äpfeln. Egal, wie die gekühlt werden ;-))
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07.07.2008, 18:16
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Hi,
nur noch zur abschließenden Info:
Die EU-Richtlinien für die verschiedenen Massen gelten seit 2001, und setzen sich zusammen aus:
1. Fahrzeuge ohne Sonderausstattungen
2. Fahrer 68kg (!) - oh, da liege ich um einiges darüber
3. Gepäck 7 kg
4. 90% Tankfüllung
Heißt also, dass man von jedem Neuwagen ab Baujahr 2001 das alles abziehen muss, um ihn direkt mit einem älteren zu vergleichen (beim 911 also etwa 125-130kg)
Nochmals Grüßle aus Baden
Ralph
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07.07.2008, 18:37
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ähemm, 90% Tankfüllung war bereits vorher Bestandteil des Leergewichts nach STZVO, siehe oben. Da stimmt die Rechnung dann so nicht, die Differenz dürfte somit 75 kg betragen (68 kg Chauffeuse + 7 kg Gepäck).
BTW: Bei einem "Fahrergewicht" von 68 Kilo darf man fast davon ausgehen, dass die EU von weiblichen Norm-Wesen ausgeht. Wobei mir auch mit knapp über 50 Jahren noch keine Frau bekannt ist, die mit 7 Kilo Gepäck auskommt.
Mike
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