
12.04.2010, 21:27
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Moin,
das tut mir jetzt ehrlich leid für Dich, so eine Schei... braucht kein Mensch... Das PZ kann ja leider auch nicht in den Motor reinschauen, die arbeiten da schon sehr gewissenhaft... Seis drum, meiner Meinung nach, bezieht sich der Preisnachlass auf die Mängel, die vom PZ festgestellt wurden, also Reifen, Bremse, Nachlackierung etc... Dass ein drohender Motorschaden nicht bekannt war, kann Dir ja das PZ bestätigen, ich denke daher nicht, dass der Händler schon raus ist aber ich bin kein Anwalt... Wenn der Händler weiter auf stur schaltet, nimm Dir einen Anwalt, ist ja schliesslich kein Privatkauf.
Gruß,
Dirk.
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12.04.2010, 21:36
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wie es der Zufall will, hatte ich gestern einen Motorschaden auf dem Weg zur Technoclassica mit meinem 996. Daher habe ich heute mit meinem Händler gesprochen und wir haben alles in die Wege geleitet.
Wenn Du eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen hast, dann schau doch mal in die Police. In meiner steht etwas von ab dem 2. tag bei Neuwagen, keine Ahnung warum. Trotzdem bleibt die gesetzliche Gewährleistung und der Passus in deinem Kaufvertrag scheint mir Sittenwidrig, ich bin aber auch kein Anwalt. Ich denke mal dein Händler hat ggf. die Police mit der Garantieversicherung einfach nicht abgeschlossen und deshalb jetzt ein Problem. Die Art wie er reagiert, erscheint mir in jedem Falle merkwürdig...daher gleich Anwalt, Gutachter, Klage usw.
scheint nicht anders zu gehen.
Viel Erfolg ciao Arne
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12.04.2010, 21:51
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das PZ Kassel war Top
Dem Porschezentrum Kassel würde ich nie einen Vorwurf machen die waren sehr freundlich und der Meister hat sich das Fahrzeug angesehen.
In den Motor rein gucken können sie ja auch nicht.
und sowas passiert mir bei meinem ersten Porsche ...habe paar angesehen und vom Zustand war er der beste...aber der Motor will halt nicht mehr..
werde morgen den Händler nochmal anrufen mal sehen was er mir sagt...
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12.04.2010, 22:17
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Hallo,
wenn ein Händler ein Fahrzeug an einen Privatmann verkauft ist er Gesetzlich verpflichtet Sachmangelhafung von mind. 6 Monate zu geben. Die kann er nur bei Verkauf an eine andere Firma weglassen oder den Wagen als Bastlerfahrzeug verkaufen.
Der Händler muß also den Wagen auf seine Kosten reparieren. Darum verkaufen die ja auch die Gebrauchtwagengarantien um die Kosten nicht selbst tragen zu müssen. Wenn in der Garantie eine Eigenbeteiligung mit drinne steht muß auch "er" sie zahlen. Erst nach sechs Monaten ist er aus dem Schneider.
Wenn er den Wagen als "Erste Hand" verkauft hat und er es nicht ist, kannst Du auch vom Kauf zurücktreten oder eine Preisminderung verlangen. Bei Rückgabe musst Du evtl. eine kleine Nutzungsgebühr bezahlen.
Aber auf jeden Fall den Anwalt einschalten.
Gruß und toi, toi, toi
Dirk
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14.04.2010, 21:04
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Beim Kauf eines Fahrzeuges ist der Händler gesetzlich verpflichtet eine 2 Jährige Gewährleistung zu geben. Diese Gewährleistung kann z.B. in den AGB's auf 1 Jahr bei einem Gebrauchtfahrzeug vermindert werden. Bei einem Neufahrzeug nicht.
In diesen einem Jahr trägt der Händler in der ersten Hälfte die Beweislast. Das bedeutet für dich, der Händler muss beweisen das zum Zeitpunkt des Kaufes der Schaden noch nicht da war. Nach Ablauf der Hälfte des Jahres tritt eine Beweislastumkehr ein. Das bedeutet der Kunde muss in einem Gewährleistungsfall beweisen das der Schaden schon vorlag. Das nennt sich dann Beweislastumkehr.
Der Händler kann tausend Mal in einen Vertrag schreiben, dass er keine Garantie übernimmt. Ok du verlangst ja auch Gewährleistung. Der Händler gibt immer eine Gewährleistung und dazu ist er vom Gesetz aus verpflichtet. Somit verstößt dein Händler da gegen geltendes Recht und der Passus in dem Kaufvertrag ist nonsens und unwirksam.
Eine Garantie ist immer eine freiwillig gegebene bzw erkaufte Sache.
Also Auto hinbringen, Gewährleistung verlangen und Frist setzten.
Geht der Händler nicht drauf ein dann geht der Weg zum Anwalt.
Zudem hat der Händler eh schon schlechte Karten da er dich beim Autokauf betrogen hat mit den Vorbesitzern somit hast du ein Wandlungsrecht bzw kannst dich mit ihm auf einen Abschlag einigen. Was du machst steht dir frei.
SElbst wenn das Auto nun repariert wird würde ich es nicht haben wollen und da kann dir doch nur ein Wandlungsrecht recht sein.
Er kann aber eine Nutzungsgebür verlangen wie mein Vorschreiber schon schrieb.
Ein Hänler kann sich nur dann von der Gewährleistung lossagen wenn er ausdrücklich ein Fahrzeug als Bastlerfahrzeug verkauft. Das muss aber dann ausdrücklich im Vertrag stehen. Und selbst dann ist es schwer für einen Händler bei der Kategorie von Fahrzeugen in dehnen wir uns hier bewegen das vor Gericht durchzubekommen, wenn er damit geworben hat das der Wagen fahrbereit ist.
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mfg
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14.04.2010, 21:29
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Geh gleich zu einem Anwalt und fahr mit dem Auto keinen Meter mehr.
Nach dem was du schreibst kann mir nicht vorstellen, dass du mit dem Händler noch sachdienlich diskutieren kannst und im Zweifel ist das auch kotraproduktiv.
Wirst dich aber darauf einstellen müssen dass dich das im Zweifel ein paar Jahre auf Trab halten wird. Mein Beileid. So sollte das Porsche- Fahren wirklich nicht beginnen.
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Gruss, Uli
Geändert von Uli911 (14.04.2010 um 21:38 Uhr).
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14.04.2010, 21:37
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Das würde ich auch so sehen wie der Uli, bei der Reaktion des Händlers kann es dauern bis der Fall abgeschlossen ist.
Wenn das so stimmt wie du es hier geschrieben hast hat der Händler ja schon bewusst gegen das Gesetz verstoßen und dann wird er sich wohl auch winden um da mit wenig Schaden rauszukommen.
Und mit hinbringen meinte ich nicht Fahren sondern Anhänger.
__________________
mfg
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15.04.2010, 08:42
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Moin
Ich danke für eure Unterstützung ,aber wenn ich schon Jahre höre  .
also muss ich erstmal selber bezahlen??Würde ihn eigentlich schon gerne behalten.So werde heute mal versuchen raus zubekommen wievel Vorbesitzer er wirklich hatte,vielleicht bekomme ich ihn darüber schnell überedet zu reagieren.
Das Problem ist im Kaufvertrag hat er er es nicht vermerk,nur unter Zeugen mehrmals erwähnt.
MFG Rene
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11.06.2010, 20:29
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Gewährleistung .....
Oh das muss ich wohl nochmal lernen ...... mit dem zitieren ......
Geändert von Carrera München (11.06.2010 um 20:52 Uhr).
Grund: nicht verstanden wie es richtig geht .......
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11.06.2010, 20:48
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Gewährleistung .....
[quote=f348;148339
In diesen einem Jahr trägt der Händler in der ersten Hälfte die Beweislast. Das bedeutet für dich, der Händler muss beweisen das zum Zeitpunkt des Kaufes der Schaden noch nicht da war. Nach Ablauf der Hälfte des Jahres tritt eine Beweislastumkehr ein. Das bedeutet der Kunde muss in einem Gewährleistungsfall beweisen das der Schaden schon vorlag. Das nennt sich dann Beweislastumkehr.
D[/quote]
Hallo zusammen !
Ich habe zu dieser Thematik eine Frage !
Wie kann ein Händler beweisen, dass ein Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufes/Kaufes noch nicht da war ?
Eine in den Kaufvertrag aufgenommene Formulierung "Fahrzeug wurde bei Verkauf mängelfrei übergeben" reicht wohl nicht ? Oder doch, wie seht Ihr das ??
Vielen Dank!
:-)
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29.06.2010, 08:48
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und wie ist es ausgegangen?
es gibt andere alternativen zu 12000 EUR auszugeben. Kenne einige Werkstaätte. Falls Interesse PM an mich.
Hab mein Fahrzeug auch teilweise neuaufbauen müssen.
Grüße,
Mike
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