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Alt 30.06.2003, 11:25
NetGhost NetGhost ist offline
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Beiträge: 25
NetGhost
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von Winnie:
<STRONG>@Netghost
Ich habe einen Bogen "Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit" bekommen.
Aber ich werde Deinem Rat mal folgen, und morgen mal bei den Herren anrufen. Mal sehen was passiert.</STRONG>[/quote]

Das bedeutet das man Dir den Vorwurf macht, der verantwortliche Fahrzeugführer zum fraglichen Zeitpunkt gewesen zu sein, da das Fzg. entweder auf dich zugelassen ist oder die Behörde den Passbildabgleich mit dem Einwohnermeldeamt bereits durchgeführt hat. Wie gesagt: Ruf mal dort an. Wenn man sich schriftlich äußert kann dies als Einspruch gewertet werden, was wiederum mit höheren Kosten zu Deinen Lasten verbunden wäre (Bearbeitungs- bzw. Sesselfurzkosten .)
Die Chance das das Foto evtl. schlecht ist besteht nach wie vor.

__________________
"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant."
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