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  #1  
Alt 25.11.2003, 08:36
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Seven-911 Seven-911 ist offline
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Beitrag Strafbefehl (Schweizer Behörden spinnen)

Hi all,

Ich habe heute einen Strafbefehl vom Bezirksgericht erhalten.

Zitat:
Der Straftäter (ich) wird zu einer einer Strafe von CHF 170 (EUR 110) inkl. Gericktskosten verurteilt.

Die Straftat: Inverkehrbringen eines nicht vorschriftgemässen Fahrzeuges aufgrund einer Sichtbeschränkenden orangenen Klebefolio an der Frontscheibe.
Zitatende:

Ich sag nur: Die spinnen, die Behörden!
Wenn dass nun schon als eine Straftat behandelt wird, dann steht es mit unserem Land wirklich nicht mehr zum besten.

Saludos,
Balazs (der das Rechtssystem nun wirklich nicht mehr ganz versteht)

PS: Ich kann den Strafbefehl (als Scan) leider nicht hier reinstellen, da ich keinen eigenen Server habe.

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  #2  
Alt 25.11.2003, 08:38
rene965driver rene965driver ist offline
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rene965driver befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Beitrag

hallo balazs

da muss ich dir recht geben.
zu schnelles fahren oder eben solche dinge mit kleber etc. wird schlimmer behandelt als wenn du ein kinderschänder wärst.
wenn ich an all die lehrer, pfärrer und so denke.

bei den autofahrern ist das geld eben leicht zu holen.

gruss rené
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  #3  
Alt 25.11.2003, 08:43
alex* alex* ist offline
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Beitrag

nunja, in der schweiz ist eben alles "anders"

mich würde interessieren, ob dich da ein braver mitbürger angeschwärzt hat oder obs ein pflichtbewusster polizist war.
wars eine verkehrskontrolle?

ich würde einspruch erheben, und zwar stichwort "sonnenblende", "sonnenschutzfolie"....

wenn du den bescheid ins netz stellen willst, kannste ihn schicken

/alex
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ElferClassics
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  #4  
Alt 25.11.2003, 08:54
Kurvenfresser Kurvenfresser ist offline
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Kurvenfresser
Beitrag

Hallo Balazs

Kommst Du jetzt in den Knast

Hast Du eine Rechtschutzversicherung?

Ich würde mir das so nicht gefallen lassen; Hauptgrund ist der Eintrag im Zentralstrafregister für die nächsten 5 Jahre.

Ich kann mich nur René anschliessen diese Id.... führen zwar nur das aus was der Gesetzgeber bestimmt aber das dafür hundertprozentig...

Unter einem nicht verkehrstüchtigen PW verstehe ich etwas anderes...

Kurvenfresser Bruno


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  #5  
Alt 25.11.2003, 08:56
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Seven-911 Seven-911 ist offline
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Beitrag

@Alex
Es war bei einer Polizei-Kontrolle nachts um 01.00 Uhr. Da der Alkohol- und Drogentest negativ waren (oder zuwenig angezeigt haben
) hat der Polizist einfach etwas gesucht, bis er etwas gefunden hatte.

Ich war ja froh, dass er kein Lärmmessgerät dabei hatte.

Anfechten nützt nichts, da der Gesetzestext eindeutig ist. (der einzige Aufkleber, der toleriert wird ist die aktuelle Autobahnvignette (mehrer ältere sind schon wieder Strafbar)

Ich habe nun eine "etwas" durchsichtigere Folie dran. Mal sehen, was das nächste Mal passiert.

Saludos,
Balazs (kopfschüttelnd)

PS: Alex, ich werde Dir den Scan mailen.
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  #6  
Alt 25.11.2003, 09:10
alex* alex* ist offline
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Beitrag

seltsam. zumindest in D gibts diese sonnenschutzfolien für die frontscheibe mit ABE

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ElferClassics
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  #7  
Alt 25.11.2003, 09:26
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Beitrag

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>diese sonnenschutzfolien für die frontscheibe mit ABE[/quote]

So eine habe ich jetzt auch drauf (siehe Signatur)

Bei der Kontrolle hatte ich aber einen lichtundurchlässigen roten Aufkleber.

Saludos,
Balazs

PS: Die ARAG wird aber von mir hören. Schauen wir mal.
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  #8  
Alt 25.11.2003, 09:35
roadrunner roadrunner ist offline
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Beitrag

@ Balazs:
Mal sehen, was das nächste Mal passiert.

Dann bist Du "Wiederholungstäter" und kommst wirklich in den Knast.

Kannst mir den Wisch gern per Mail als JPG oder so schicken, ich stell's dann in den Thread ein, wenn Du möchtest!

Viele Grüße,

Roadrunner-Thomas
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  #9  
Alt 25.11.2003, 09:55
umn umn ist offline
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umn
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von Seven-911:
<STRONG>
...
Die Straftat: Inverkehrbringen eines nicht vorschriftgemässen Fahrzeuges aufgrund einer Sichtbeschränkenden orangenen Klebefolio an der Frontscheibe.
...
</STRONG>[/quote]

Szia,

bist du dir sicher, dass es nicht wegen des sichtbeschraenkenden Campingtisches auf der Motorhaube war?

Gruss
Uwe
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  #10  
Alt 25.11.2003, 10:15
C1Stolli C1Stolli ist offline
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Mein Mitgefühl - seven911!
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  #11  
Alt 25.11.2003, 14:56
Kutti Kutti ist offline
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Kutti
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das gestez besagt, dass der kleber nur 7cm hoch sein darf auf der frontscheibe. auuserdem darf er nicht mehr als 30% getönt sein. das heisst er muss 70% lichtdurchlässig sein.

ich kenne deinen ärger balazs. hab ich alles auch schon durchgemacht, zu gti zeiten

die polizei geht den weg des geringsten widerstandes, sprich, da wo die kohle am leichtetsten zu holen ist. und das ist halt bei den autofahrern

grüsse kutti

Porsche 4ever
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Porsche 4ever
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  #12  
Alt 25.11.2003, 15:29
wolfgang911 wolfgang911 ist offline
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wolfgang911
Reden

... das würde mich auch interessieren, besteht nicht die Gefahr, daß der Campingtisch bei höheren Geschwindigkeiten( ach ich vergaß: Schweiz:Tempo 120 km/h) sich selbstständig macht und Nachfolgende erschlägt???
Außerdem glaube ich bei Tempo 120 km/h bringt das doch garnicht soviel, oder ist das Vorschrift, damit der Büttel eine Schreibunterlage hat beim Ausstellen des nächsten "Strafbefehls wegen..."

Gruß Wolfgang, der nur ein kleines Tablett hinten draufgelegt hat
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  #13  
Alt 25.11.2003, 16:41
roadrunner roadrunner ist offline
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So, hier jetzt:

Wenn Balazs nicht bezahlt, muss er wirklich in den Knast!!!



Ein paar Angaben habe ich geschwärzt, dürfte sicher in Deinem Sinne sein, Balazs. Wer die genaue Adresse haben will, bitte PN an mich mit Fotokopie des Dienstausweises, z.B. Bewährungshelfer und so.

Viele Grüße,

Roadrunner-Thomas

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  #14  
Alt 25.11.2003, 17:30
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Daumen runter

@ Seven-911,

modernes Raubrittertum :grrrrr: kann ich dazu nur sagen.

In der BRD verhält es sich ähnlich, die Sicht-durchlässige Folie darf soweit ich informiert bin, höchstens 8cm hoch sein.

Gruß Thomas
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  #15  
Alt 25.11.2003, 18:21
Gernot Gernot ist offline
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Gernot
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Hi, ich mach mich mal superunbeliebt:
Die Strafe ist natürlich ungerechtfertigt hoch und steht in keine Verhältnis zum Vergehen. Hier ist meiner Ansicht nach der Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletzt. (Bei der Höhe der Strafzumessung scheint es in erster Linie ums Geldverdienen zu gehen). Zumindes wäre es in D so. Das schweizer Recht kenn ich nicht.
Aber: Scheinbar weiss jeder im Forum, dass es verboten ist die Frontscheibe über ein genau festgelegtes Mass hinaus zu bekleben. Wer es also doch macht, muss eben mit Strafe rechnen. Fahr ich mit gierigem Blick auf den Tacho zu schnell, kostet es eben. No risk no fun.
__________________
Viele Grüße.
Gernot
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