
02.09.2007, 11:10
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Hallo Angie,
ich möchten auch mitfahren.
Ich habe gestern Dirk in Schwerte getroffen und er erzählte von dieser Fahrt.
Auto: 911T, Kennzeichen: PB-...... ( schätze ist der Einzige mit PB )
Bis Sonntag
viele Grüsse
Dirk 
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02.09.2007, 11:47
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@AlpineV6/Dirk
Herzlich willkommen bei den Touri`s!
Schwerte war sicher interessant, vielleicht bekommen wir ein paar Bilder von Euch zu sehen?!
993 Grüße
Angie
__________________
Frauen am Steuer haben eine ruhigere Hand, weil sie nicht die Kurven fürchten müssen, die neben ihnen sitzen.
*Alexander Kerst*
Porsche on Tour - Fotoalbum
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02.09.2007, 19:09
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Hallo Angie,
danke für die nette Aufnahme bei den Touri´s.
Meine Nachbarin Anna aus dem nächsten Dorf fährt auch einen 911er. Die möchte auch gerne mitfahren. Ist das möglich???
Auto: 911; Kennzeichen : PB-...
Bilder von Schwerte habe nicht - vielleich hat Dirk welche.
Gruß
Dirk aus PB - Land
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02.09.2007, 21:57
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@Dirk
Selbstverständlich ist uns Anna auch willkommen,
wir freuen uns auf Euch!
993 Grüße `in das PB - Land`
Angie
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*Alexander Kerst*
Porsche on Tour - Fotoalbum
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04.09.2007, 14:19
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Dany wirft interessante Fragen auf, Angie.
Wer schließt hier welche Haftung aus?
Ist "Porsche on Tour" denn eine juristische Person (wohl eher nein, da kein Verein)? Bist Du das? Oder mehrere, die sich zu einem Zweck zusammengeschlossen haben, also eine GbR? Wer sind die Gesellschafter? Warum werden die nicht namentlich aufgeführt?
Und wofür sollte "Porsche on Tour" überhaupt haften? Dass das Wetter schön ist? Dass die Teilnehmer nicht alkoholisiert fahren? Dass die Straßenverwaltung auf der vorgeschlagenen Tourstrecke keine Wanderbaustellen betreibt, oder gar Schlaglöcher auf der Strecke sind?
Nimmt "Porsche on Tour" denn eine Garantenstellung gegenüber den Mitfahrenden ein?
Ich denke, dass in diesem "Haftungsausschluss" auf die Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer hingewiesen wird, was weniger juristisch, sondern vielmehr psychologisch gegen die so genannten Prozesshansel gerichtet ist. Gleichsam ein Appell und eine Erinnerung an die Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer.
Es gibt ja wirklich Kreaturen, die für ihre eigene Schusseligkeit oder gar die Realisierung des allgemeinen Lebensrisikos einen "Verantworltichen" suchen, an dem sie sich dann schadlos halten wollen. Dass man sich vor solchen Gestalten schützen will, kann ich nur zu gut verstehen. Aber ich hoffe stark, dass in unserer beschaulich nichtorganisierten, lockeren Interessensgemeinschaft keiner dabei ist, der Angie verklagt, weil ihm bei der Ausfahrt ein Opel Kapitän in den Elfer gefahren ist, er auf einem Hundehaufen ausrutschte oder die Gaststätte ihm ein schlechtes Essen servierte! 
__________________
Gruß, Andreas
2003 911 (996) Carrera 4 Cabriolet
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04.09.2007, 22:02
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Hallo Andi,
darauf zielte meine Frage an Dich ja ab. Inwiefern tritt eine Verantwortlichkeit Seitens des Organisators bei Schäden ein? Dabei denke ich nicht an die Teilnehmer, sondern an deren Versicherungen, die sich eventuell an mich halten könnten. Es werden Tages-Versicherungen für solche Veranstaltungen angeboten.
`Porsche on Tour` ist eine private Gemeinschaft, bin ich überhaupt haftbar zu machen?
Hat eine Haftungsausschlusserklärung, mit der Unterschrift des Teilnehmers, im Vorfeld juristischen Bestand?
Mit Psychologie komme ich im Schadensfall nicht weit.
Die Frage lautet:
Taugt eine Haftungsausschlusserklärung `im Falle eines Falles` in diesem Bereich etwas?
993 Grüße
Angie
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*Alexander Kerst*
Porsche on Tour - Fotoalbum
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04.09.2007, 22:27
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Hi,
Ansprüche aus einem Vertragsverhältnis (nebenvertragliche Sicherungspflichten) scheiden bei solchen privaten Treffen wohl mangels Vertragsabschluss aus.
Dann bliebe nur Raum für eine allgemeine Schadensersatzhaftung. Diese könnte nur entstehen, wenn den Initiator des Treffens eine Verkehrssicherungspflicht träfe, welche wiederum nur denkbar wäre, wenn dieser eine Garantenstellung gegenüber den Teilnehmern hätte.
Wenn die Organisation sich darauf beschränkt, öffentlichen Orte zu benennen, an denen man sich trifft (etwa zum Essen), sowie einen Routenvorschlag auf öffentlichen Straßen zu unterbeiten, sollten die allgemeinen Regeln gelten.
Für den Zustand der Straßen ist die jeweilige Straßenbehörde verantwortlich, für das Verhalten auf der Straße die jeweiligen Verkehrsteilnehmer, für die Sicherheit im Lokal der Wirt.
Der Initiator sollte niemanden auffordern, die Ausfahrt als gemeingefährdende Ralley zu interpretieren, niemandem zusichern, dass die Route keine versteckten Tücken (Schlaglöcher etc.) haben könnte usw.
Dann sehe ich auf den ersten Blick bei einem privaten Ausflugsvoschlag keine besondere Garantenstellung.
Ein Haftungsauschluss wäre dann unnötig, weil es keine Haftung gäbe, welche auszuschließen wäre. Daher wäre dies eher "psychologisch" zu sehen, um das jedem bewußt zu machen - dass nämlich jedem die übliche Eigenverantwortung obliegt und der Initiator keine Garantenstellung übernimmt. Das allgemeine Lebensrisiko kann nicht so ohne Weiteres in die Verantwortung des Initiators abgewälzt werden.
Unfälle hätten die Beteiligten also untereinander zu regeln usw.
Wenn indes ein Veranstalter eines Trackdays etc. einen solchen Haftungsausschluss fordert, dann wird dies daran liegen, weil ihn erstens als vertragliche Nebenpflicht bestimmte Verkehrssicherungspflichten treffen könnten und zweitens er möglicherweise Garant für die Verkehrssicherheit des Tracks sein könnte.
Das hängt alles von den Umständen des Einzelfalls ab.
Um Prozesswütigen, welche das Prinzip der Eigenverantwortung sowie die Realisierung des allgemeinen Lebensrisikos gerne auf Dritte abwälzen, um sich schadlos zu halten für persönliches Versagen oder Pech, im Vorfeld den Wind aus den Segeln zu nehmen (wenn auch evtl. nur psychologisch), finde ich solche Hinweise wie in dem "Haftungsausschluss" nicht schlecht.
Wenn man das Papier darüber hinaus juristisch wirksam machen wollte, wäre aber gut, zu benennen, wer da die Haftung ausschließt, und durchaus auch zu sagen, warum man dies will (Privatcharakter des Treffens). Vollkommen privat ist das Treffen zwar wegen der gleichsamen Öffentlichkeit (Forum!) nicht 100%, aber es dient der Klarstellung, dass man kein Vertragsverhältnis mit entsprechenden Nebenpflichten eingehen möchte (etwa durch konkludentes Handeln) und man ausdrücklich keine Garantenstellung übernimmt.
Was man ohnehin nicht ausschließen kann, ist die Haftung bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Schädigung (sachlich wie persönlich), oder strafrechtliche Verantwortlichkeiten wie Unterlassene Hilfeleistung bei Unfall, mögliche Garantenstellung gegenüber Betrunkenen, welche man nicht am Führen eines Fahrzeugs hindert (in der Gaststätte auch eine Aufgabe des Wirts!) usw.
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Gruß, Andreas
2003 911 (996) Carrera 4 Cabriolet
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